Ein zerrissenes Testament gilt als widerrufen - auch wenn es im Schließfach liegt. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Damit bleibt die gesetzliche Erbfolge bestehen. Der Fall zeigt: Wer sein Testament ändern will, sollte es klar und eindeutig tun. Wird ein Testament vom Erblasser zerrissen, liegt darin ein rechtlich wirksamer Widerruf - auch wenn das Dokument danach weiter aufbewahrt wird. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden. Ein im zerrissenen Testament eingesetzter ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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