
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 20. Mai 2025, die Energieverordnung (EnV) sowie die Bauwesen-Berufe-Verordnung angepasst.
Gebäudeenergieausweise sind eine wichtige Informationsquelle für Bauherrinnen und Bauherren, Käuferinnen und Käufer sowie Mieterinnen und Mieter. Sie weisen die Energieklassen und spezifische Kennwerte für ein Gebäude aus und ermöglichen es Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzerinnen und Nutzern, sich über den energetischen Zustand eines Gebäudes ein genaues Bild zu verschaffen. Mit dem weiterentwickelten liechtensteinischen Gebäudeenergieausweis steht gleichzeitig auch ein einfach zu nutzendes Beratungstool zur Verfügung.
Um die Erstellung eines Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energieausweis) nach EWR-Vorgaben zu ermöglichen, wurde der Verordnungstext so angepasst, dass der Energieausweis neu auf der Grundlage der amtlichen Datenblätter und Formulare erstellt werden kann. Zudem wurde in der EnV und der Bauwesen-Berufe-Verordnung festgehalten, dass die Energieausweise nur durch die nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz zugelassenen befähigten Energieberaterinnen und Energieberater erstellt werden dürfen.
Das Amt für Hochbau und Raumplanung ist für die Durchführung des geltenden Energieausweisgesetzes (EnAG) und der auf dieser Grundlage erlassenen Energieverordnung (EnV) zuständig. Ab Inkrafttreten wird der neue Gebäudeenergieausweis auf der Webseite des Amtes zur Verfügung stehen. Um eine reibungslose Anwendung zu ermöglichen werden die Energieberaterinnen und Energieberater in den nächsten Tagen zu einem Schulungsangebot eingeladen.
Die Verordnungsänderungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
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