Zürich (ots) -
Der HEV Schweiz ist erfreut über den heutigen Entscheid des Bundesrates, den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften - und damit den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer - am 28. September dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.
Mit der vom Parlament verabschiedeten Reform wird endlich die systemwidrige und ungerechte Eigenmietwertsteuer auf selbstgenutztem Wohneigentum abgeschafft. Die Streichung des Eigenmietwerts und der damit verbundenen Geistersteuer bringt Fairness, Einfachheit und mehr Selbstverantwortung ins Steuersystem. Die Systemänderung ist durchdacht und ausgewogen. Sie schafft die Besteuerung des Eigenmietwerts ab - konsequenterweise entfallen im Gegenzug gewisse Steuerabzugsmöglichkeiten. Gleichzeitig bleiben jedoch in der Kompetenz der Kantone steuerliche Anreize für energetische Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen erhalten. Neu werden junge Familien, die erstmals Wohneigentum erwerben, durch einen gezielten Schuldzinsabzug unterstützt. Damit wird die in der Bundesverfassung verankerte Wohneigentumsförderung endlich umgesetzt. Bei vermietetem Wohnraum sind weiterhin die Mietzinseinnahmen zu versteuern, und auf der Gegenseite bleiben angefallene Kosten abziehbar, so auch anteilige Schuldzinsen.
Mit einem Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern wird aber nicht nur die Eigenmietwertsteuer abgeschafft. Ein Ja gibt den Kantonen auch die Möglichkeit, eine kantonale Liegenschaftssteuer auf selbstgenutzten Zweitwohnungen einzuführen. Das ist vor allem für Berg-/Tourismuskantone mit vielen Zweitwohnungen relevant. Sie können damit Einnahmeausfälle aus dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer kompensieren. Die Kantone erhalten mit diesem Beschluss wohlgemerkt die Option, mittels eines kantonalen Gesetzes eine solche Steuer einzuführen. Ob dann tatsächlich eine solche Steuer eingeführt wird, entscheidet jeder Kanton für sich - ganz im Sinne des Föderalismus.
Der HEV Schweiz hat deshalb bereits Ende Februar an seiner ausserordentlichen Delegiertenversammlung einstimmig die Ja-Parole zur Abstimmungsvorlage beschlossen. Die Abschaffung der unfairen Eigenmietwertsteuer ist überfällig. Die Reform bringt endlich mehr Fairness: Für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie auch für all jene, die von den eigenen vier Wänden träumen oder schon auf dem Weg dazu sind.
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Kontakt HEV Schweiz
info@hev-schweiz.ch
NR Gregor Rutz, Präsident 079 220 54 39
SR Brigitte Häberli, Vizepräsidentin 079 749 14 38
Markus Meier, Direktor 079 602 42 47
Original-Content von: HEV Schweiz, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000982/100931864
Der HEV Schweiz ist erfreut über den heutigen Entscheid des Bundesrates, den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften - und damit den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer - am 28. September dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.
Mit der vom Parlament verabschiedeten Reform wird endlich die systemwidrige und ungerechte Eigenmietwertsteuer auf selbstgenutztem Wohneigentum abgeschafft. Die Streichung des Eigenmietwerts und der damit verbundenen Geistersteuer bringt Fairness, Einfachheit und mehr Selbstverantwortung ins Steuersystem. Die Systemänderung ist durchdacht und ausgewogen. Sie schafft die Besteuerung des Eigenmietwerts ab - konsequenterweise entfallen im Gegenzug gewisse Steuerabzugsmöglichkeiten. Gleichzeitig bleiben jedoch in der Kompetenz der Kantone steuerliche Anreize für energetische Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen erhalten. Neu werden junge Familien, die erstmals Wohneigentum erwerben, durch einen gezielten Schuldzinsabzug unterstützt. Damit wird die in der Bundesverfassung verankerte Wohneigentumsförderung endlich umgesetzt. Bei vermietetem Wohnraum sind weiterhin die Mietzinseinnahmen zu versteuern, und auf der Gegenseite bleiben angefallene Kosten abziehbar, so auch anteilige Schuldzinsen.
Mit einem Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern wird aber nicht nur die Eigenmietwertsteuer abgeschafft. Ein Ja gibt den Kantonen auch die Möglichkeit, eine kantonale Liegenschaftssteuer auf selbstgenutzten Zweitwohnungen einzuführen. Das ist vor allem für Berg-/Tourismuskantone mit vielen Zweitwohnungen relevant. Sie können damit Einnahmeausfälle aus dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer kompensieren. Die Kantone erhalten mit diesem Beschluss wohlgemerkt die Option, mittels eines kantonalen Gesetzes eine solche Steuer einzuführen. Ob dann tatsächlich eine solche Steuer eingeführt wird, entscheidet jeder Kanton für sich - ganz im Sinne des Föderalismus.
Der HEV Schweiz hat deshalb bereits Ende Februar an seiner ausserordentlichen Delegiertenversammlung einstimmig die Ja-Parole zur Abstimmungsvorlage beschlossen. Die Abschaffung der unfairen Eigenmietwertsteuer ist überfällig. Die Reform bringt endlich mehr Fairness: Für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie auch für all jene, die von den eigenen vier Wänden träumen oder schon auf dem Weg dazu sind.
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