Im Streitfall ging es um eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG mit Sitz in Deutschland, deren allein vermögensmäßig beteiligte Kommanditistin eine in Russland ansässige natürliche Person war. Die Gesellschaft erwarb im Jahr 2012 ein vermietetes Grundstück in Deutschland und finanzierte den Kauf durch ein verzinsliches Darlehen, das die Kommanditistin selbst der Gesellschaft gewährte. Für das Jahr ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 NTG24.de