
- Mieter aus Aachen kämpft seit mehr als einem Jahr um Genehmigung für Balkonkraftwerk - Vermieterin Vonovia stellt sich quer
- Anforderungen wie Windlastberechnung, Statik-Nachweis und Installation durch Fachfirma sind überzogen und unnötig: Balkonkraftwerke längst als sicher und rückbaubar anerkannt
- Für die Energiewende in Bürgerhand: DUH unterstützt Klage und fordert Ende von rechtlich fragwürdigen Hürden bei Balkonkraftwerken
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt einen Mieter in Aachen im Genehmigungskampf um sein Balkonkraftwerk. Der Mieter hat gestern Klage gegen seine Vermieterin Vonovia eingereicht, weil diese ihn seit mehr als einem Jahr an der Anbringung hindert. Zuletzt hatte Vonovia Anfang 2025 eine Reihe überzogener und sachlich ungerechtfertigter Anforderungen gestellt. Dazu zählen eine Windlastberechnung, ein statischer Nachweis und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung. Letzteres ist besonders absurd, denn laut Deutschem Institut für Bautechnik fallen Balkonkraftwerke gar nicht unter die besagte Norm.
Die DUH kritisiert diese Verhinderungsstrategie und fordert rechtliche Klarheit für alle Mieterinnen und Mieter in Deutschland, die sich mit einem Balkonkraftwerk an der Energiewende beteiligen wollen.
Mark Sanders, Mieter aus Aachen: "Ich möchte mit einem Balkonkraftwerk das Klima schützen und gleichzeitig meine Stromkosten senken. Doch Vonovia bremst mich dabei seit über einem Jahr aus. Die Forderungen nach Auslegung und Installation durch eine Fachfirma sind überzogen und sabotieren die Idee hinter Balkonkraftwerken: Jeder soll ohne große Hürden bei der Energiewende mitwirken können. Das hat mit echter Prüfung nichts mehr zu tun, das ist reine Blockade. Deshalb gehe ich jetzt den juristischen Weg - in der Hoffnung, dass dies auch anderen Mieterinnen und Mietern in Zukunft hilft."
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Bei kleinen Balkonkraftwerken Statik-Nachweise oder Windlast-Berechnungen zu verlangen, ist absolut unverhältnismäßig und unnötig. Balkonkraftwerke sind sicher, unkompliziert anzubringen und wichtiger Bestandteil der Energiewende. Die absurde Blockadetaktik von Vonovia ist kein Einzelfall. Wir unterstützen das Klageverfahren, weil wir grundsätzlich klären wollen, welche Anforderungen Vermieterinnen und Vermieter stellen dürfen - und wo die Grenze zur Schikane überschritten ist. Die Bundesregierung könnte dem Verfahren vorbeugen, indem sie einen klar definierten und angemessenen Anforderungskatalog zur Anbringung von Balkonkraftwerken in das Gesetz aufnehmen würde."
Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther, der das Verfahren juristisch vertritt: "Wir sehen hier den Versuch, ein einfaches Vorhaben durch überzogene Anforderungen unnötig zu verkomplizieren. Statt einer sachlichen Prüfung begegnet die Vermieterin dem Anliegen mit pauschalen Ablehnungen und wechselnden Bedingungen, die in Summe jede Umsetzung blockieren. Dabei sind Balkonkraftwerke längst als sicher, rückbaubar und klimapolitisch erwünscht anerkannt. Mit dem Verfahren wollen wir juristisch klären lassen, wie weit Vermieter bei ihren Auflagen tatsächlich gehen dürfen - und wo das Maß überschritten wird."
Link:
Zur Klageschrift: https://l.duh.de/p250522
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner Rechtsanwälte Günther
040 278494-0, legler@rae-guenther.de
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