Weil ein Unternehmen sensible Mitarbeiterdaten über die Vorgaben der Betriebsvereinbarung hinaus weiterleitete, sprach das Bundesarbeitsgericht einem Beschäftigten 200 Euro Schadenersatz zu - allerdings deutlich weniger als die ursprünglich vom Kläger geforderten 3.000 Euro. Ein scheinbar technischer Testlauf wird zur rechtlichen Brisanz: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einem Arbeitnehmer Schadenersatz in Höhe von 200 Euro zugesprochen - wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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