"50% auf alles!"
Goldaktien als sicherer Hafen nach Donald Trumps neuer Eskalation im Zollkrieg mit der Europäischen Union!
Goldaktien rücken wieder in den Fokus der Anleger, nachdem Präsident Donald Trump seine Zolldrohungen gegen die Europäische Union verschärft hat. Die neue Drohung sieht einen Einfuhrzoll in Höhe von 50 Prozent auf Importe aus der EU vor. Die eskalierenden Handelsspannungen dürften an den Finanzmärkten nicht gut ankommen und könnten Investoren nach bewährten Schutzstrategien suchen lassen.
Trumps aggressive Handelspolitik könnte zu einer Fragmentierung des Welthandels führen und das Wachstum in beiden Wirtschaftsräumen erheblich bremsen. Experten warnen vor möglichen Rezessionsrisiken, sollten die Spannungen weiter zunehmen. In diesem unsicheren Umfeld gewinnen defensive Investments wie Gold traditionell an Bedeutung.
Goldminenunternehmen profitieren mehrfach von der aktuellen Situation: Die Nachfrage nach dem Edelmetall als sicherem Hafen steigt, während sich der Dollar tendenziell abschwächt und Gold für internationale Käufer günstiger macht. Führende Goldproduzenten verzeichnen bereits steigende Kurse und verbesserte Gewinnaussichten.
Analysten empfehlen eine strategische Beimischung von Goldaktien ins Portfolio, um sich gegen die Unwägbarkeiten des eskalierenden Handelskonflikts abzusichern. Während traditionelle Sektoren unter den Zolldrohungen leiden könnten, positionieren sich Goldaktien als stabilisierende Kraft in turbulenten Zeiten. Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Entwicklung des transatlantischen Handelskonflikts und die Performance der Edelmetallbranche sein.
Agnico Eagle Mines Limited (AEM) - ISIN CA0084741085
Bei dem kanadischen Goldminenbetreiber hat es einen größeren Wechsel bei den Eigentümern gegeben. Während British Columbia Investment Management Anteilsscheine verkauft hat, haben andere Gesellschaften massive Zukäufe getätigt. Die Zahlen für das erste Quartal 2025 konnten rundum überzeugen und auch charttechnisch sieht es mit dem am Freitag frisch generierten Kaufsignal in einem stabilen Aufwärtstrend bestens aus.
Newmont Corporation (NEM) - ISIN US6516391066
Auch Newmont konnte bei institutionellen Investoren Interesse wecken und so hat Two Sigma Advisers LP seinen Aktienbestand aufgestockt. Positive Impulse bekam das Wertpapier als bekannt wurde, dass das Unternehmen einen Deal mit Chrysos Corporation vereinbart hat. Demnach setzt man künftig auf die innovative PhotonAssay-Technologie von Chrysos, die Metalle schneller, präziser und umweltfreundlicher als herkömmliche Methoden analysiert. Die erste Anlage soll 2026 in Ghanas Ahafo-Mine starten - ein Schritt, der Effizienz und Nachhaltigkeit im Goldabbau vorantreibt. Das Chartbild ähnelt dem zuvor genannten.
Royal Gold Inc. (RGLD) - ISIN US7802871084
Bei Royal Gold handelt sich um ein Streaming-Unternehmen. Das bedeutet, dass es selbst keine Goldminen betreibt, aber Geld für den Goldabbau zur Verfügung stellt und im Gegenzug das Edelmetall zu reduzierten Preisen bezieht. Die Risiken des Bergbaus entfallen bei diesem Geschäftsmodell. Auch bei Royal Gold sind die Bullen an Bord. Auffällig ist hier die nachbörslich etwas schwächere Notierung.
Franco-Nevada Corporation (FNV) - ISIN CA3518581051
Ähnlich aufgestellt ist Franco Nevada, wobei hier zum Streaming- noch das Royalty-Geschäft hinzukommt. Dabei werden fixe Beteiligungen an den Einnahmen der Minenbetreiber vereinbart. Auch hier ist das Risiko reduziert. Auch dieses Wertpapier ist weiterhin im Bullen-Modus und könnte für einen Long-Einstieg attraktiv sein.
Tagescharts vom 23.05.2025, Quelle: TWS
Autor: Thomas Canali
Veröffentlichungsdatum: 24.05.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Eine mit dem Autor wirtschaftlich verbundene Person ist in Gold investiert. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von