München (ots) -
Wer einen schweren Verkehrsverstoß begeht, muss mit einer Eintragung im Flensburger Punkteregister und einem Fahrverbot rechnen. Bei acht Punkten gilt man als ungeeignet ein Fahrzeug zu führen und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Damit das nicht passiert, bieten sogenannte Punktehändler ein zweifelhaftes Geschäftsmodell an: Sie vermitteln Dritte, die gegen Bezahlung die Punkte anderer Verkehrsteilnehmer übernehmen. Damit soll erreicht werden, dass die eigentlichen Verkehrssünder um das Fahrverbot oder den Verlust der Fahrerlaubnis herumkommen. Möglich ist dies durch eine Gesetzeslücke, die es aus Sicht des ADAC im Sinne der Verkehrssicherheit umgehend zu schließen gilt.
Zwar ist der gewerbliche Punktehandel laut einer ADAC Umfrage nur jedem vierten Autofahrer bekannt (25 Prozent). Schaut man jedoch auf diejenigen Autofahrer, die bereits Punkte auf ihrem Konto haben, zeigt sich ein anderes Bild: Fast die Hälfte (43 Prozent) hat schon mal vom Punktehandel gehört. Für den ADAC ein klarer Beleg dafür, dass die neue Bundesregierung hier tätig werden muss. Denn bei Punkten geht es nicht um einen Selbstzweck, sondern darum, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen.
So finden auch 72 Prozent der Befragten, dass der gewerbliche Punktehandel bestraft werden sollte. Lediglich 12 Prozent finden diese Praxis in Ordnung. Auffällig: Unter Autofahrern, die bereits Punkte in Flensburg haben, fordert nur fast die Hälfte (48 Prozent) eine konsequente Bestrafung des Punktehandels. 35 Prozent sehen hierfür keinen Grund. 50 Prozent derjenigen mit Punkten auf dem Konto halten es für wahrscheinlich, dass sie den Service der Punktehändler in Anspruch nehmen würden, um ein Fahrverbot zu umgehen, solange sie mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Auch das zeigt, dass hier Potenzial besteht, das bewährte Punktesystem durch Behördentäuschung auszuhebeln, solange Punktehändler frei agieren können.
Für eine effektive Bekämpfung des gewerblichen Punktehandels ist es laut ADAC wichtig, dass die Bußgeldstellen ausreichend Personal zur Verfügung haben, um das Entdeckungsrisiko bei Behördentäuschungen durch falsche Angaben zum Fahrer zu erhöhen. Darüber hinaus setzt sich der ADAC bereits seit vielen Jahren dafür ein, den Punktehandel zu sanktionieren. Die neue Bundesregierung ist hier gefragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um die bestehende Lücke zu schließen.
Auch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt spricht sich für eine Sanktionierung aus, wie die Behörde dem ADAC in einem Expertengespräch mitteilte. Nicht nur hohe Bußgelder würden die am Punktehandel beteiligten Akteure abschrecken, es bestünde zudem die Möglichkeit, die Internetdomains der gewerblichen Punktehändler sperren zu lassen. Denn gäbe es ein Verbot des gewerblichen Punktehandels, wäre bereits das Angebot solcher Dienstleistungen unzulässig. Würde im Bußgeldverfahren dann eine Behördentäuschung im Zusammenhang mit dem gewerblichen Punktehandel aufgedeckt, könnten sowohl die Punktehändler, die Auftraggeber als auch die Personen, die Punkte und Fahrverbote übernehmen, konsequent sanktioniert werden. Der ADAC spricht sich für einen hohen Bußgeldrahmen von bis zu 30.000 Euro aus. Dies würde eine abschreckende Wirkung erzeugen und somit diese Geschäfte unattraktiv machen.
Der ADAC rät dringend von jeder Art des Punktehandels ab. Das Punktesystem hat sich im Dreiklang mit Bußgeldern und Fahrverboten als ein geeignetes Instrument etabliert, um auffällige Verkehrsteilnehmer zu sanktionieren und wenn nötig für eine bestimmte Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, um so für mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen. Auch im privaten Umfeld sollten Punkte und Fahrverbote nie von anderen Personen übernommen werden. Wer einen Verkehrsverstoß begeht, sollte für diesen auch geradestehen. Der Gesetzgeber sollte auch hier tätig werden, damit auch im privaten Umfeld keine Behördentäuschung durch die Übernahme von Punkten und Fahrverboten möglich wäre.
Weitere Informationen gibt es auf adac.de.
Pressekontakt:
ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/7849/6043854
Wer einen schweren Verkehrsverstoß begeht, muss mit einer Eintragung im Flensburger Punkteregister und einem Fahrverbot rechnen. Bei acht Punkten gilt man als ungeeignet ein Fahrzeug zu führen und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Damit das nicht passiert, bieten sogenannte Punktehändler ein zweifelhaftes Geschäftsmodell an: Sie vermitteln Dritte, die gegen Bezahlung die Punkte anderer Verkehrsteilnehmer übernehmen. Damit soll erreicht werden, dass die eigentlichen Verkehrssünder um das Fahrverbot oder den Verlust der Fahrerlaubnis herumkommen. Möglich ist dies durch eine Gesetzeslücke, die es aus Sicht des ADAC im Sinne der Verkehrssicherheit umgehend zu schließen gilt.
Zwar ist der gewerbliche Punktehandel laut einer ADAC Umfrage nur jedem vierten Autofahrer bekannt (25 Prozent). Schaut man jedoch auf diejenigen Autofahrer, die bereits Punkte auf ihrem Konto haben, zeigt sich ein anderes Bild: Fast die Hälfte (43 Prozent) hat schon mal vom Punktehandel gehört. Für den ADAC ein klarer Beleg dafür, dass die neue Bundesregierung hier tätig werden muss. Denn bei Punkten geht es nicht um einen Selbstzweck, sondern darum, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen.
So finden auch 72 Prozent der Befragten, dass der gewerbliche Punktehandel bestraft werden sollte. Lediglich 12 Prozent finden diese Praxis in Ordnung. Auffällig: Unter Autofahrern, die bereits Punkte in Flensburg haben, fordert nur fast die Hälfte (48 Prozent) eine konsequente Bestrafung des Punktehandels. 35 Prozent sehen hierfür keinen Grund. 50 Prozent derjenigen mit Punkten auf dem Konto halten es für wahrscheinlich, dass sie den Service der Punktehändler in Anspruch nehmen würden, um ein Fahrverbot zu umgehen, solange sie mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Auch das zeigt, dass hier Potenzial besteht, das bewährte Punktesystem durch Behördentäuschung auszuhebeln, solange Punktehändler frei agieren können.
Für eine effektive Bekämpfung des gewerblichen Punktehandels ist es laut ADAC wichtig, dass die Bußgeldstellen ausreichend Personal zur Verfügung haben, um das Entdeckungsrisiko bei Behördentäuschungen durch falsche Angaben zum Fahrer zu erhöhen. Darüber hinaus setzt sich der ADAC bereits seit vielen Jahren dafür ein, den Punktehandel zu sanktionieren. Die neue Bundesregierung ist hier gefragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um die bestehende Lücke zu schließen.
Auch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt spricht sich für eine Sanktionierung aus, wie die Behörde dem ADAC in einem Expertengespräch mitteilte. Nicht nur hohe Bußgelder würden die am Punktehandel beteiligten Akteure abschrecken, es bestünde zudem die Möglichkeit, die Internetdomains der gewerblichen Punktehändler sperren zu lassen. Denn gäbe es ein Verbot des gewerblichen Punktehandels, wäre bereits das Angebot solcher Dienstleistungen unzulässig. Würde im Bußgeldverfahren dann eine Behördentäuschung im Zusammenhang mit dem gewerblichen Punktehandel aufgedeckt, könnten sowohl die Punktehändler, die Auftraggeber als auch die Personen, die Punkte und Fahrverbote übernehmen, konsequent sanktioniert werden. Der ADAC spricht sich für einen hohen Bußgeldrahmen von bis zu 30.000 Euro aus. Dies würde eine abschreckende Wirkung erzeugen und somit diese Geschäfte unattraktiv machen.
Der ADAC rät dringend von jeder Art des Punktehandels ab. Das Punktesystem hat sich im Dreiklang mit Bußgeldern und Fahrverboten als ein geeignetes Instrument etabliert, um auffällige Verkehrsteilnehmer zu sanktionieren und wenn nötig für eine bestimmte Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, um so für mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen. Auch im privaten Umfeld sollten Punkte und Fahrverbote nie von anderen Personen übernommen werden. Wer einen Verkehrsverstoß begeht, sollte für diesen auch geradestehen. Der Gesetzgeber sollte auch hier tätig werden, damit auch im privaten Umfeld keine Behördentäuschung durch die Übernahme von Punkten und Fahrverboten möglich wäre.
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