Für die Beratungspraxis in der bKV sind schlanke Arbeits- und Beratungsprozesse erforderlich, um eine zügige und unkomplizierte Implementierung zu gewährleisten. Sogenannte Opting-out-Systeme sind dafür die erste Wahl. Doch sind diese Systeme datenschutzkonform? Eine Rechtsexpertin klärt auf. Ein Artikel von Ann-Christin Schilausky, Leiterin Geschäftsbereich "Versorgungsordnungen bAV/bKV" in der Rechtsanwaltskanzlei Guse, Kanzlei für betriebliche Versorgung Für viele Unternehmen wird die betriebliche ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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