Gesundheitsfragen in einer BU-Versicherung müssen wortlautgetreu beantwortet werden - nicht mehr. So urteilte kürzlich das OLG Hamm zugunsten eines Versicherten. Rücktritt und Anfechtung sind zudem nur wirksam, wenn sie klar begründet und fristgerecht erklärt werden. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) sendet ein deutliches Signal: Die Anforderungen an Gesundheitsfragen und die formelle Ausgestaltung von Rücktritt und Anfechtung durch den Versicherer sind enger, als manche Gesellschaft ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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