Ausschüttung zu hoch?
IBM mit starken Quartalszahlen, aber Dividenden-Warnsignalen!
International Business Machines (IBM) - ISIN US4592001014
Rückblick: Innerhalb eines Aufwärtstrend sehen wir bei der IBM-Aktie einen Rücksetzer vom Allzeithoch zum 20er-EMA sowie eine markante Unterstützungslinie bei circa 256 USD. Das Halbjahresplus liegt bei knapp 14 Prozent.
IBM-Aktie: Chart vom 30.05.2025, Kürzel: IBM Kurs: 259.06 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Unser Kaufsignal liegt bei knapp über 260 USD, das Kursziel beim erst neulich markierten Allzeithoch vom 20. Mai.
Mögliches bärisches Szenario
Die 20-Tagelinie und die Waagrechte bei 256 USD sollten eine solide Unterstützung bieten. Sofern diese nicht hält, sollten wir den Trade nicht weiter verfolgen.
Meinung:
Der Tech-Gigant aus Armonk lieferte am 23. April Zahlen, die selbst optimistische Erwartungen übertrafen. Mit einem Gewinn je Aktie von 1.60 USD übertraf IBM die Analystenschätzungen von 1.42 USD um mehr als 12 Prozent. Der Umsatz kletterte ebenfalls über die Prognosen hinaus auf 14.54 Milliarden USD gegenüber erwarteten 14.41 Milliarden USD. IBM zahlt allerdings mehr Dividenden aus, als das Unternehmen verdient. Diese Praxis ist langfristig nicht finanzierbar und wirft ernsthafte Zweifel an der Nachhaltigkeit der Dividendenpolitik auf. Mit seinen großzügigen Ausschüttungen lockt das Unternehmen Dividendenjäger an, zehrt aber langfristig an der eigenen Substanz. Unter dem Strich könnte ein Swingtrade bis kurz vor den nächsten Quartalszahlen am 23. Juli durchaus lukrativ sein.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Marktkapitalisierung: 240.77 USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 859.42 Mio. USD
- Meine Meinung zu International Business Machines Corp. ist bullisch.
- Quellennachweis: https://www.boerse-express.com/news/articles/ibm-aktie-comeback-mit-dividenden-power-794950
- Veröffentlichungsdatum: 31.05.2025
- Autor: Thomas Canali
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es besteht kein Interssenskonflikt.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von