Nach einem Unfall auf der Rennstrecke erhält der Kunde von seinem Versicherungsvertreter die Auskunft, dass der Schaden versichert sei. Doch die Versicherung zahlt anschließend aufgrund eines Ausschlusses nicht. Wie bindend ist also die Aussage des Vertreters? Was passiert, wenn ein Versicherungsvertreter seinem Kunden im Rahmen einer Kaskoversicherung die Deckung für einen Schaden zusichert, der Versicherer später aber die Leistung mit Hinweis auf eine Ausschlussklausel verweigert? Ein Urteil ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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