Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) stehen bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vor steuerlichen Hürden: So erschweren Probezeiten frühe Zusagen. Die aktuellere Rechtsprechung jedoch verändert die Situation bei Entgeltumwandlung - und eröffnet Gestaltungsspielräume. Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer Kapitalgesellschaft stehen bei der Altersvorsorge oft vor besonderen Herausforderungen. Oftmals ist die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit Unsicherheiten verbunden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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