Vaduz (ots) -
Ab dem 2. Juni 2025 steht für Kinder unter zwei Jahren ein alternativer Prozess zur Beantragung von Ausweisdokumenten (FL-Reisepass, FL-ID und biometrischer Aufenthaltsausweis) zur Verfügung. Das Gesichtsbild des Kindes kann dabei bequem im vertrauten Umfeld zu Hause aufgenommen und über ein Online-Formular ans Ausländer- und Passamt (APA) übermittelt werden.
Die direkte Vor-Ort-Erfassung biometrischer Gesichtsbilder für Reisepässe, Identitätskarten und biometrische Aufenthaltsausweise ist seit Juni 2024 erfolgreich im Einsatz und kann auch für Kleinkinder weiterhin genutzt werden. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Anforderungen der Gesichtserfassung - insbesondere das ruhige und fokussierte Blicken in die Kameralinse - für Kinder unter zwei Jahren oft schwer umsetzbar sind. Dies führt häufig zu wiederholten Versuchen oder gar zum Abbruch des Erfassungsvorgangs.
Mit dem neuen Online-Verfahren erhalten Eltern nun eine Alternative. Nach erfolgreicher Übermittlung wird das Foto durch das APA geprüft. Entspricht das Bild den erforderlichen Qualitätskriterien, werden die gesetzlichen Vertreter zur persönlichen Vorsprache am Schalter eingeladen, um den Beantragungsprozess abzuschliessen.
Die rechtliche Grundlage für diesen alternativen Beantragungsweg wurde durch entsprechende Anpassungen der Heimatschriftenverordnung (HSchV) und der Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV) geschaffen, welche die Regierung am 1. April 2025 verabschiedet hat.
Pressekontakt:
Ausländer- und Passamt
Markus Biedermann, Leiter
T +423 236 60 09
markus.biedermann@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100932191
Ab dem 2. Juni 2025 steht für Kinder unter zwei Jahren ein alternativer Prozess zur Beantragung von Ausweisdokumenten (FL-Reisepass, FL-ID und biometrischer Aufenthaltsausweis) zur Verfügung. Das Gesichtsbild des Kindes kann dabei bequem im vertrauten Umfeld zu Hause aufgenommen und über ein Online-Formular ans Ausländer- und Passamt (APA) übermittelt werden.
Die direkte Vor-Ort-Erfassung biometrischer Gesichtsbilder für Reisepässe, Identitätskarten und biometrische Aufenthaltsausweise ist seit Juni 2024 erfolgreich im Einsatz und kann auch für Kleinkinder weiterhin genutzt werden. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Anforderungen der Gesichtserfassung - insbesondere das ruhige und fokussierte Blicken in die Kameralinse - für Kinder unter zwei Jahren oft schwer umsetzbar sind. Dies führt häufig zu wiederholten Versuchen oder gar zum Abbruch des Erfassungsvorgangs.
Mit dem neuen Online-Verfahren erhalten Eltern nun eine Alternative. Nach erfolgreicher Übermittlung wird das Foto durch das APA geprüft. Entspricht das Bild den erforderlichen Qualitätskriterien, werden die gesetzlichen Vertreter zur persönlichen Vorsprache am Schalter eingeladen, um den Beantragungsprozess abzuschliessen.
Die rechtliche Grundlage für diesen alternativen Beantragungsweg wurde durch entsprechende Anpassungen der Heimatschriftenverordnung (HSchV) und der Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV) geschaffen, welche die Regierung am 1. April 2025 verabschiedet hat.
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