Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 3. Juni 2025, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Banken-, Vermögensverwaltungs- und Wertpapierfirmengesetzes sowie des Finanzmarktaufsichtgesetzes genehmigt.
Die Anpassungen dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024. Die Richtlinie begleitet die Änderungen des bankenaufsichtlichen Rechtsrahmens durch die Verordnung (EU) 2024/1623 (CRR III), durch welche die abschliessende Implementierung der aktuellen internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (genannt "Basel III-Reform") im EWR-Recht erfolgt.
Die Schwerpunkte der Abänderungen sind neue Regelungen über den Zugang von Drittstaatsbanken zum EWR-Binnenmarkt, die Nachschärfung der Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung von Gewährsträgern, die Klarstellung der Anwendbarkeit bestimmter Anforderungen auf (gemischte) Finanzholdinggesellschaften, die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken ("ESG-Risiken"), die Stärkung der internen Kontrollfunktionen in Banken, die bankenaufsichtsrechtliche Behandlung von Kryptowerten und neue Genehmigungs- beziehungsweise Anzeigepflichten für bestimmte Transaktionen oder Vorgänge.
Darüber hinaus enthält die CRD VI Bestimmungen zur Anpassung von Anforderungen zur Governance in den nationalen Aufsichtsbehörden (FMAG) und von Wertpapierfirmen, die im WPFG und im VVG nachvollzogen werden müssen.
Die Übernahme der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) in das EWR-Abkommen steht noch aus. Diese ist voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2026 zu erwarten.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Webseite (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 2. September 2025.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100932228
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 3. Juni 2025, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Banken-, Vermögensverwaltungs- und Wertpapierfirmengesetzes sowie des Finanzmarktaufsichtgesetzes genehmigt.
Die Anpassungen dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024. Die Richtlinie begleitet die Änderungen des bankenaufsichtlichen Rechtsrahmens durch die Verordnung (EU) 2024/1623 (CRR III), durch welche die abschliessende Implementierung der aktuellen internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (genannt "Basel III-Reform") im EWR-Recht erfolgt.
Die Schwerpunkte der Abänderungen sind neue Regelungen über den Zugang von Drittstaatsbanken zum EWR-Binnenmarkt, die Nachschärfung der Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung von Gewährsträgern, die Klarstellung der Anwendbarkeit bestimmter Anforderungen auf (gemischte) Finanzholdinggesellschaften, die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken ("ESG-Risiken"), die Stärkung der internen Kontrollfunktionen in Banken, die bankenaufsichtsrechtliche Behandlung von Kryptowerten und neue Genehmigungs- beziehungsweise Anzeigepflichten für bestimmte Transaktionen oder Vorgänge.
Darüber hinaus enthält die CRD VI Bestimmungen zur Anpassung von Anforderungen zur Governance in den nationalen Aufsichtsbehörden (FMAG) und von Wertpapierfirmen, die im WPFG und im VVG nachvollzogen werden müssen.
Die Übernahme der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) in das EWR-Abkommen steht noch aus. Diese ist voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2026 zu erwarten.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Webseite (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 2. September 2025.
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