Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf weitergibt und der neue Eigentümer übernimmt dabei die bestehenden Schulden, muss mit Steuern rechnen. Der BFH hat bestätigt: In so einem Fall handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.03.2025 entschieden, dass die Übertragung eines Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb, bei gleichzeitiger Übernahme der darauf lastenden Schulden durch den neuen Eigentümer, ein steuerpflichtiges ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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