EQS Stimmrechtsmitteilung: STRABAG SE
Beteiligungsmeldung gem §§ 130 bis 134 BörseG 2018 Wien, 3.6.2025 Überblick 1. Emittent: STRABAG SE 2. Grund der Mitteilung: Sonstiges 3. Meldepflichtige Person Syndikat (§ 133 Z 1 BörseG 2018)
4. Namen der Aktionäre: 5. Datum der Schwellenberührung: 30.5.2025 6. Gesamtposition der meldepflichtigen Person
Details 7. Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der Schwelle:
8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person: Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden, beginnend mit der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person:
Datum der Hauptversammlung: - Stimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: - entspricht - Stimmrechten 10. Sonstige Kommentare: Von den im Feld 7A angeführten 70.299.908 Stück Aktien (rund 59,46%), die die in Feld 3 genannten Rechtsträger in Summe halten, sind lediglich 57.000.001 Stück (rund 48,21%) syndiziert und damit wechselseitig gem § 133 Z 1 BörseG 2018 zuzurechnen. Die übrigen 13.299.907 Stück Aktien (rund 11,25%) sind nicht syndiziert und werden daher nicht wechselseitig gem § 133 Z 1 BörseG 2018 zugerechnet. Mit 30.05.2025 hat die UNIQA Österreich Versicherungen AG 1.800.000 Stück Aktien übertragen, die nicht syndiziert sind. Durch die unmittelbare Übertragung (§ 130 BörseG 2018) dieser 1.800.000 Stück Aktien/Stimmrechte hat die UNIQA Österreich Versicherungen AG die Meldeschwelle von 15% unterschritten. Die Stimmrechtsanteile sind (i) einschließlich zugerechneter Stimmrechte (§ 130 und § 133 Z 1 und Z 4 BörseG 2018) sowie (ii) zusammengerechnet mit den Stimmrechten aus Finanzinstrumenten (B.1) (Vorkaufsrecht) (§ 131 Abs 1 BörseG 2018), jeweils Anzahl Stimmrechte und %: UNIQA Insurance Group AG (i) 60.553.080 / rd 51,22%; (ii) 89.053.081 / rd 75,33%; UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH sowie UNIQA Österreich Versicherungen AG (i) 60.547.565 / rd 51,22%; (ii) 89.047.566 / rd 75,32%; Zu den zugerechneten Stimmrechten von rund 24,11% aufgrund des Vorkaufsrechts (B.1): Das seit 23.04.2007 bestandene Core Shareholders Syndikat endete mit Ablauf des 31.12.2022. Trotz Beendigung des Core Shareholders Syndikats bleibt das Vorkaufsrecht der in Punkt 8. Z 1 bis 2 genannten Rechtsträger und das Vorkaufsrecht der in Punkt 8. unter Z 3 bis 8 genannten Rechtsträger solange aufrecht, als diese jeweils zumindest 8,5 % des Grundkapitals des Emittenten besitzen. Da MKAO Rasperia Trading Limited der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17.03.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in der geänderten/ergänzten Fassung (EU-Sanktionsverordnung) unterliegt, gelten zum Vorkaufsrecht die Beschränkungen der EU-Sanktionsverordnung. Die unter Punkt 3. genannten Rechtsträger haben ein Syndikat ohne MKAO Rasperia Trading Limited gebildet. Wien am 3.6.2025 04.06.2025 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | STRABAG SE |
Donau-City-Straße 9 | |
1220 Wien | |
Österreich | |
Internet: | www.strabag.com |
Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
2150002 04.06.2025 CET/CEST
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