Was passiert, wenn krankgeschriebene Mitarbeitende plötzlich auf dem Volksfest oder einer Karnevalssitzung auftauchen? Ein Urteil des LAG Köln und eine Einschätzung des Beratungsunternehmens Consilia zeigen, wann Feiern erlaubt ist - und wann arbeitsrechtlicher Ärger droht. In vielen Regionen Deutschlands stehen derzeit wieder Frühlings- und Volksfeste auf dem Programm - mit Musik, Bierzelten und ausgelassener Stimmung. Ein Besuch ist für viele verlockend, manchmal auch für krankgeschriebene Arbeitnehmer. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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