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Gerresheimer AG: Hauptversammlung stimmt mit großer Mehrheit wesentlichen Beschlussvorschläge zu
Düsseldorf, 5. Juni 2025. Die Hauptversammlung der Gerresheimer AG hat mit hohen Zustimmungsquoten den wesentlichen Beschlussvorschlägen zugestimmt und Vorstand und Aufsichtsrat entlastet. Gerresheimer zahlt für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,04 Euro. Damit folgte die Hauptversammlung dem neuen Gewinnverwendungsvorschlag der Gesellschaft. "Unsere Wachstumsstrategie behält ihre Gültigkeit und unsere langfristig positiven Aussichten bleiben intakt", so Dietmar Siemssen, CEO der Gerresheimer AG. "Durch die Transformation zum System- und Lösungsanbieter sind wir zu einem Schlüsselpartner für die globale Pharma- und Biotechbranche geworden. Wir werden auch 2025 profitabel wachsen, wenn auch nicht so dynamisch wie zuvor erwartet. Das zweite Halbjahr 2025 wird bereits wieder erheblich stärker ausfallen." Reduzierte Dividende von 0,04 Euro Angesichts der Prognoseanpassung für das Geschäftsjahr 2025 hatten Vorstand und Aufsichtsrat einen neuen Gewinnverwendungsvorschlag auf der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt, um die finanzielle Flexibilität des Unternehmens zu erhalten. Die Hauptversammlung stimmte dem neuen Gewinnverwendungsvorschlag mit breiter Mehrheit zu. Statt 1,25 Euro je Aktie zahlt die Gesellschaft nun 0,04 Euro je Aktie, das entspricht der Mindestdividende von 4 % des Grundkapitals. Die Dividende wird am 11. Juni 2025 zur Zahlung fällig. Bei einer Präsenz von 72,4 % des Grundkapitals stimmte die Hauptversammlung wesentlichen Abstimmungspunkten zu. So wurden Vorstand und Aufsichtsrat mit großer Mehrheit entlastet, der Vergütungsbericht und das neue Vergütungssystem für den Aufsichtsrat gebilligt und neues genehmigtes und bedingtes Kapital geschaffen. Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gewählt. Das vorgeschlagene System für die Vorstandsvergütung fand keine Mehrheit. Es wird überprüft und der Hauptversammlung 2026 erneut zur Abstimmung vorgelegt werden.
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