Breakout-Setup!
Widerstandslinie mit etlichen Kontakten bei der Applied-Materials-Aktie (AMAT)! JETZT einsteigen?
Applied Materials (AMAT) - ISIN US0382221051
Rückblick:
Wir sehen eine Widerstandslinie bei circa 166 USD mit einer Reihe von Kontaktpunkten im Chartbild der Applied-Materials-Aktie. Vorbörslich notiert das Wertpapier knapp unterhalb dieser Marke, so dass wir auf ein Startsignal warten können.
Applied-Materials-Aktie: Chart vom 05.06.2025, Kürzel: AMAT Kurs: 164.19 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Wir sind gespannt wir es nach dem Gong ab 15.30 Uhr weitergeht. Oberhalb der genannten Widerstandslinie läge ein eindeutiges Kaufsignal vor. Als Kursziel haben wir per Measured Move einen Wert etwas über 200 USD eremittelt. Das Pivot-Hoch aus dem Januar liegt knapp darunter, während Analysten sich bis auf 245 USD hinauf wagen.
Mögliches bärisches Szenario
Als Trader arbeiten wir grundsätzlich mit Absicherung und sehen in der knapp unter den letzten beiden Tageskerzen verlaufenden 20-Tagelinie einen geeeigeenten Exit-Signalgeber.
Meinung:
Applied Materials übertraf die Erwartungen im zweiten Quartal mit einem Umsatz von 7.1 Milliarden USD, der genau im Rahmen der Prognosen lag. Besonders beeindruckend entwickelte sich der Gewinn pro Aktie: Mit 2.63 USD schoss das Unternehmen um 17 Prozent über die Analystenschätzungen hinaus und lieferte damit ein deutlich stärkeres Ergebnis als am Markt erwartet. Als wichtiger Zulieferer der Halbleiterindustrie verspürt das Unternehmen gerade das durch den KI-Boom getriebene positive Momentum der Branche. Bei positiver Entwicklung des Sektors bleiben wir auf der Seite der Bullen.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Marktkapitalisierung: 131.76 USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1354 Mio. USD
- Meine Meinung zu Applied Materials ist bullisch.
- Quellennachweis: https://simplywall.st/de/stocks/us/semiconductors/nasdaq-amat/applied-materials/news/applied-materials-inc-uebertrifft-analystenschaetzungen-sehe
- Veröffentlichungsdatum: 05.06.2025
- Autor: Thomas Canali
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es besteht kein Interssenskonflikt.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von