Eine Wohnungseigentümerin will ein Klimagerät verhindern - aus Sorge vor Lärm. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte den Einbau mehrheitlich beschlossen. Doch der BGH urteilt: Bloße Befürchtungen reichen nicht aus. Der Verband Wohnen im Eigentum erklärt das Urteil. Im Streit um die Montage eines Split-Klimageräts in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt: Die bloße Sorge vor möglichen Lärmbelästigungen reicht nicht aus, um einem baulichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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