Berlin (ots) -
Kommunen, die ausreichend barrierefreie Wohnungen bereitstellen, deren Ämter und Schulen für Menschen mit und ohne Behinderungen sowie jeden Alters gleichermaßen zugänglich sind und in denen flexible Unterstützungsdienste ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen: Laut UN-Behindertenrechtskonvention müsste das in Deutschland überall der Fall sein. Seit 2009 ist die Konvention hierzulande geltendes Recht.
Wie inklusiv sind deutsche Kommunen tatsächlich? Was sind die Hürden bei der Umsetzung von Inklusion vor Ort und welche Erfolgsfaktoren gibt es? Zu welchen Maßnahmen sind Kommunen rechtlich verpflichtet? Diese Fragen untersucht das Forschungsprojekt "UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen" des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Universität Siegen. Die Untersuchungsergebnisse stellen wir Ihnen beim digitalen Pressegespräch vor.
Montag, 16. Juni 2025
09:30 - 10:30 Uhr I Zoom (Veranstaltungslink folgt nach Anmeldung)
Ihre Gesprächspartner*innen:
- Dr. Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte
- Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Sprecher des Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen
- Manuela Scharf, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen der Landeshauptstadt Dresden
Wir bitten um Anmeldung per E-Mail an sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
Nach Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen den Veranstaltungslink zu.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Bluesky | LinkedIn | Mastodon | YouTube
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51271/6050758
Kommunen, die ausreichend barrierefreie Wohnungen bereitstellen, deren Ämter und Schulen für Menschen mit und ohne Behinderungen sowie jeden Alters gleichermaßen zugänglich sind und in denen flexible Unterstützungsdienste ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen: Laut UN-Behindertenrechtskonvention müsste das in Deutschland überall der Fall sein. Seit 2009 ist die Konvention hierzulande geltendes Recht.
Wie inklusiv sind deutsche Kommunen tatsächlich? Was sind die Hürden bei der Umsetzung von Inklusion vor Ort und welche Erfolgsfaktoren gibt es? Zu welchen Maßnahmen sind Kommunen rechtlich verpflichtet? Diese Fragen untersucht das Forschungsprojekt "UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen" des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Universität Siegen. Die Untersuchungsergebnisse stellen wir Ihnen beim digitalen Pressegespräch vor.
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- Dr. Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte
- Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Sprecher des Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen
- Manuela Scharf, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen der Landeshauptstadt Dresden
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