Eine Versicherte forderte Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge aus einer Gruppenversicherung und rügte formelle Mängel bei Prämienanpassungen. Ein Landgericht urteilte jedoch: Nur der Versicherungsnehmer kann solche Ansprüche geltend machen - nicht der Versicherte selbst. In einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Kleve stritt eine Versicherte gegen eine Private Krankenversicherung über die Wirksamkeit mehrerer Prämienanpassungen innerhalb eines Gruppenversicherungsvertrags. Die Versicherte bezahlte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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