Wenn es um die Absicherung der eigenen Kinder geht, schließen Eltern häufig eine sog. "Schüler-BU" ab. Doch was passiert, wenn die Eltern beim Versicherungsantrag bewusst Vorerkrankungen des Kindes verschweigen? Diese und weitere Fragen erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne. Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow RechtsanwälteBeim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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