Vaduz (ots) -
Die Regierung hat am 10. Juni 2025 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die verbleibenden Teile des 17. Sanktionspakets gegenüber Russland, welches die EU am 20. Mai 2025 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 20. Mai 2025 beschlossen, ein siebzehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses richtet sich gegen den Zugang Russlands zu militärischer Schlüsseltechnologie und soll dazu beitragen, die Einnahmen aus dem Export von fossilen Energieträgern für Russland weiter zu erschweren.
Im Rahmen des Pakets hat die EU 31 weitere Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen, welche den militärisch-industriellen Komplex Russlands unterstützen. Zudem wurden die bestehenden Handelssanktionen für Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, ausgeweitet. Schliesslich wurden restriktive Massnahmen gegenüber 189 weiteren Schiffen der russischen Schattenflotte erlassen und es wurde eine spezifische Ausnahme der Preisobergrenze für Ölexporte aus Russland verlängert.
Am 3. Juni 2025 hat die Regierung zudem den Nachvollzug der verbliebenden Waren- und Handelssanktionen der von der EU am 24. Februar 2025 erlassenen neuen Sanktionen gegenüber Belarus beschlossen. Mit der Verschärfung der restriktiven Massnahmen wird die Umgehung der EU-Sanktionen gegenüber.
Pressekontakt:
Dr. Martin Frick
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 52
martin.frick@llv.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100932448
Die Regierung hat am 10. Juni 2025 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die verbleibenden Teile des 17. Sanktionspakets gegenüber Russland, welches die EU am 20. Mai 2025 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 20. Mai 2025 beschlossen, ein siebzehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses richtet sich gegen den Zugang Russlands zu militärischer Schlüsseltechnologie und soll dazu beitragen, die Einnahmen aus dem Export von fossilen Energieträgern für Russland weiter zu erschweren.
Im Rahmen des Pakets hat die EU 31 weitere Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen, welche den militärisch-industriellen Komplex Russlands unterstützen. Zudem wurden die bestehenden Handelssanktionen für Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, ausgeweitet. Schliesslich wurden restriktive Massnahmen gegenüber 189 weiteren Schiffen der russischen Schattenflotte erlassen und es wurde eine spezifische Ausnahme der Preisobergrenze für Ölexporte aus Russland verlängert.
Am 3. Juni 2025 hat die Regierung zudem den Nachvollzug der verbliebenden Waren- und Handelssanktionen der von der EU am 24. Februar 2025 erlassenen neuen Sanktionen gegenüber Belarus beschlossen. Mit der Verschärfung der restriktiven Massnahmen wird die Umgehung der EU-Sanktionen gegenüber.
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