Brugg (ots) -
Die Schweizer Kernanlagen haben sämtliche Grenzwerte der Strahlenschutzgesetzgebung eingehalten. Dies hält das ENSI in seinem Strahlenschutzbericht 2024 fest.
Die Betreiber der Kernanlagen haben in allen Betriebsphasen einen gesetzeskonformen und zweckmässigen Strahlenschutz durchgeführt. Auch in den Umgebungen der Kernanlagen stellte das ENSI keine erhöhten Ortsdosisleistungswerte fest, die auf die Abgaben dieser zurückzuführen wären.
Grenzwert für Personendosen mit grosser Marge eingehalten
Auch 2024 sind in den Kernanlagen Optimierungsmassnahmen zur Senkung der Kollektiv- und Individualdosen durchgeführt worden. Der Grenzwert für die Individualdosis aus der Strahlenschutzverordnung ist mit grosser Marge eingehalten worden.
Zusammenarbeit für mehr Sicherheit
Im Berichtsjahr stand unter anderem die Schnittstelle zwischen dem radiologischen Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit im Fokus. Das ENSI führte dazu gemeinsame Inspektionen mit der Suva durch.
Notfallorganisation übt den Ernstfall
Im November 2024 nahm das ENSI an einer Gesamtnotfallübung der Notfallorganisationen der Schweiz teil mit dem Szenario eines schweren Nuklearunfalls im Kernkraftwerk Gösgen.
ENSI-Richtlinien im Einklang mit internationalen Standards
Bei der Weiterentwicklung des Regelwerks hat das ENSI 2024 die neue Richtlinie ENSI-B09 (https://ensi.admin.ch/de/2024/11/29/ensi-publiziert-neuausgabe-der-richtlinie-ensi-b09-ermittlung-und-aufzeichnung-der-dosen-strahlenexponierter-personen/) zur Ermittlung und Aufzeichnung der Dosen strahlenexponierter Personen definitiv erlassen. Die Neuauflage der Richtlinie ENSI-G14 (https://ensi.admin.ch/de/2025/06/10/ensi-publiziert-neuausgabe-der-richtlinie-ensi-g14/) für die Berechnung der Dosen in der Umgebung aufgrund von Emissionen radioaktiver Stoffe und der Direktstrahlung aus Kernanlagen stand Ende 2024 kurz vor der Verabschiedung.
Mit den beiden angepassten Richtlinien kommt das ENSI Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA (https://ensi.admin.ch/de/2021/11/01/irrs-mission-2021-iaea-bestaetigt-das-ensi-als-unabhaengige-und-fortschrittliche-aufsichtsbehoerde/) nach und schliesst Lücken im Regelwerk.
Weitere Informationen: Strahlenschutzbericht 2024 auf ensi.ch (https://ensi.admin.ch/de/2025/06/10/strahlenschutzbericht-2024-alle-gesetzlichen-grenzwerte-eingehalten/)
Pressekontakt:
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Industriestrasse 19
CH-5201 Brugg
+41 56 460 85 70
E-Mail: info@ensi.ch
Original-Content von: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100050359/100932450
Die Schweizer Kernanlagen haben sämtliche Grenzwerte der Strahlenschutzgesetzgebung eingehalten. Dies hält das ENSI in seinem Strahlenschutzbericht 2024 fest.
Die Betreiber der Kernanlagen haben in allen Betriebsphasen einen gesetzeskonformen und zweckmässigen Strahlenschutz durchgeführt. Auch in den Umgebungen der Kernanlagen stellte das ENSI keine erhöhten Ortsdosisleistungswerte fest, die auf die Abgaben dieser zurückzuführen wären.
Grenzwert für Personendosen mit grosser Marge eingehalten
Auch 2024 sind in den Kernanlagen Optimierungsmassnahmen zur Senkung der Kollektiv- und Individualdosen durchgeführt worden. Der Grenzwert für die Individualdosis aus der Strahlenschutzverordnung ist mit grosser Marge eingehalten worden.
Zusammenarbeit für mehr Sicherheit
Im Berichtsjahr stand unter anderem die Schnittstelle zwischen dem radiologischen Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit im Fokus. Das ENSI führte dazu gemeinsame Inspektionen mit der Suva durch.
Notfallorganisation übt den Ernstfall
Im November 2024 nahm das ENSI an einer Gesamtnotfallübung der Notfallorganisationen der Schweiz teil mit dem Szenario eines schweren Nuklearunfalls im Kernkraftwerk Gösgen.
ENSI-Richtlinien im Einklang mit internationalen Standards
Bei der Weiterentwicklung des Regelwerks hat das ENSI 2024 die neue Richtlinie ENSI-B09 (https://ensi.admin.ch/de/2024/11/29/ensi-publiziert-neuausgabe-der-richtlinie-ensi-b09-ermittlung-und-aufzeichnung-der-dosen-strahlenexponierter-personen/) zur Ermittlung und Aufzeichnung der Dosen strahlenexponierter Personen definitiv erlassen. Die Neuauflage der Richtlinie ENSI-G14 (https://ensi.admin.ch/de/2025/06/10/ensi-publiziert-neuausgabe-der-richtlinie-ensi-g14/) für die Berechnung der Dosen in der Umgebung aufgrund von Emissionen radioaktiver Stoffe und der Direktstrahlung aus Kernanlagen stand Ende 2024 kurz vor der Verabschiedung.
Mit den beiden angepassten Richtlinien kommt das ENSI Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA (https://ensi.admin.ch/de/2021/11/01/irrs-mission-2021-iaea-bestaetigt-das-ensi-als-unabhaengige-und-fortschrittliche-aufsichtsbehoerde/) nach und schliesst Lücken im Regelwerk.
Weitere Informationen: Strahlenschutzbericht 2024 auf ensi.ch (https://ensi.admin.ch/de/2025/06/10/strahlenschutzbericht-2024-alle-gesetzlichen-grenzwerte-eingehalten/)
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