Die steuerrechtliche Anerkennung der betrieblichen Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer stellt Unternehmen vor Hürden - besonders, wenn es um die Einhaltung von Probezeiten und die Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung geht. Wie sieht die derzeitige Rechtsprechung aus? Ein Gastbeitrag von Christina Thomas, Syndikusrechtsanwältin, Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.Für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) unerlässlich. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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