Sonderwünsche beim Wohnungsbau können auch steuerlich teuer werden. Diese Erfahrung machte ein Ehepaar, das nach Kauf einer Neubauwohnung edlere Türen, Fliesen und Bäder auswählte. Hierfür setzte das Finanzamt mehr Grunderwerbsteuer an - der Bundesfinanzhof bestätigte dies. Käuferinnen und Käufer von Neubauwohnungen sollten bei individuellen Ausstattungswünschen nicht nur an Design und Komfort denken - sondern auch an die Grunderwerbsteuer. Denn: Auch Sonderwünsche, die erst nach dem Kaufvertrag ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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