Berlin (ots) -
- Ledige Männer über 40 sind besonders häufig von Kündigungen betroffen
- Montage sind Kündigungstage - am häufigsten zum Monatsende
- Das Durchschnittsbruttogehalt bei einer Kündigung beträgt 3.887,97 Euro
- Gender Pay Gap zeigt sich auch bei Kündigungen deutlich
Kündigungen gehören nach wie vor zum Berufsalltag vieler Menschen - und treffen häufiger bestimmte Gruppen, wie eine aktuelle Auswertung von 2500 Kündigungsdaten des Verbraucherrechtsportals Allright belegt. Gerade für ledige Männer ab 40 kann das Arbeitsverhältnis schneller als gedacht enden. Auch regionale Unterschiede sowie bestimmte Wochentage spielen bei einer Kündigung eine größere Rolle, als oft vermutet. Laut Paul Krusenotto, Arbeitsrechtsexperte bei Allright, kann eine Kündigung alle Berufsgruppen und Branchen treffen - deshalb sollten Arbeitnehmer ihre Rechte kennen, um im Ernstfall ihre Kündigung anzufechten und Kompensationsleistungen wie Abfindungen zu verhandeln.
Aufbereitet wurden die Daten im Kündigungsatlas der Allright Group (https://www.allright.de/arbeitsrecht/kuendigungsatlas/).
Ungleichheit bis zum Schluss: Gender Pay Gap zeigt sich auch beim Jobverlust
Die Lohnlücke bleibt ein zentrales Thema, auch in der Auswertung von Kündigungsdaten. Männer verdienen zum Zeitpunkt ihrer Kündigung durchschnittlich 4.545,73 Euro brutto, während Frauen lediglich auf 3.230,22 Euro kommen - ein Unterschied von mehr als 1.300 Euro im Monat. "Wenn Frauen in einer wirtschaftlich sensiblen Situation wie einer Kündigung deutlich weniger verdienen als Männer, ist ein strukturelles Problem ersichtlich, das angegangen werden muss", betont Krusenotto. Die Auswertung zeigt deutlich: Der Gender Pay Gap ist nicht nur bei Einstiegsgehältern, sondern auch zum Zeitpunkt des Verlusts des Arbeitsplatzes nicht zu übersehen - für Frauen bedeutet das häufig geringere Abfindungszahlung und Anspruch auf Arbeitslosengeld in geringerer Höhe.
Kündigungen am Anfang und Ende des Berufslebens keine Seltenheit
Im Schnitt sind die gekündigten Arbeitnehmer 41 Jahre alt und rund viereinhalb Jahre im Unternehmen beschäftigt - ein Alter und eine Betriebszugehörigkeit, die eigentlich für Erfahrung und Stabilität stehen sollten. Kündigungen konzentrieren sich aber nicht nur auf die Mitte des Berufslebens, auch Berufseinsteiger und ältere Arbeitnehmer sind betroffen. Jeweils in rund 6,2 Prozent der Fälle. In 6,2 Prozent der Fälle erfolgt die Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate im Unternehmen. Doch auch für Beschäftigte ab 60 Jahren ist der Arbeitsplatz nicht automatisch sicher: Ebenfalls 6,2 Prozent der Kündigungen betreffen diese Altersgruppe. Die Zahlen legen nahe, dass sich Kündigungen am Anfang und Ende des Erwerbslebens häufen.
Ledige Männer am häufigsten von einer Kündigung betroffen
Die Auswertung macht auch deutlich: 61 Prozent der Gekündigten sind Männer, 39 Prozent Frauen. Betrachtet man den Familienstand, sind 46,7 Prozent der Betroffenen ledig, 45,4 Prozent verheiratet
und 7,5 Prozent geschieden. Verwitwete spielen mit nur 0,4 Prozent eine eher geringe Rolle. "Eine Kündigung stellt für alle Betroffenen eine erhebliche Belastung dar - für Verheiratete kann sie jedoch besonders einschneidend sein, da hier oft eine ganze Familie vom Einkommen abhängt", erklärt Krusenotto. Er weist darauf hin, dass bei betriebsbedingten Kündigungen soziale Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und das Alter zwingend zu berücksichtigen sind, wenn eine Auswahlentscheidung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern getroffen wird. "Ist das nicht geschehen, haben Arbeitnehmer gute Chancen, die Kündigung erfolgreich anzufechten." Krusenotto empfiehlt, im Kündigungsfall rasch zu handeln und rechtliche Schritte zu prüfen, um keine Fristen zu versäumen.
Abfindungszahlungen zwischen 50 Euro und 200.000 Euro brutto
Grundsätzlich gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch erhalten viele Arbeitnehmer laut Kündigungsatlas eine Ausgleichszahlung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Dies liegt daran, dass Arbeitgeber oft bereit sind, das Arbeitsverhältnis durch eine Zahlung zu beenden, um kostspielige und risikobehaftete Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden oder zeitnah zu beenden. Die verhandelten Abfindungssummen in der zugrundeliegenden Datenauswertung unterscheiden sich zum Teil erheblich. Sie reichen von 50 Euro bis hin zu sechsstelligen Summen. Im Durchschnitt erhielten die Entlassenen eine Abfindung von 5.082,57 Euro. Männer erhielten dabei durchschnittlich 5.847,44 Euro, Frauen 4.317,69 Euro. Arbeitnehmer sollten sich stets gegen eine Kündigung wehren, beispielsweise durch eine Kündigungsschutzklage. "Das Risiko, einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren, liegt häufig auf der Arbeitgeberseite, weshalb regelmäßig Abfindungszahlungen verhandelt werden können, die für Arbeitgeber billiger sind, als den Prozess fortzuführen. Dies ist auf sogenannte Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers zurückzuführen, die Arbeitgeber dazu verpflichten, im Fall einer Niederlage in einem Kündigungsschutzprozess ausstehende Vergütung nachzubezahlen", fügt Krusenotto hinzu.
Montage sind Kündigungstage - am häufigsten zum Monatsende
Die meisten Arbeitnehmer (23,2 Prozent) erhielten ihre Kündigung an einem Montag, dicht gefolgt vom Mittwoch mit 20,6 Prozent. Am Dienstag wurden 19,8 Prozent, am Donnerstag 18,4 Prozent und am Freitag 15,8 Prozent der Kündigungen ausgesprochen. Und Kündigungen werden auch am Wochenende ausgesprochen, wenn auch wenig: 1,4 Prozent erhielten ihre Kündigung an einem Samstag und 0,8 Prozent an einem Sonntag.
Ein Blick auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigungen innerhalb eines Monats zeigt zudem ein klares Muster: Über die Hälfte aller Kündigungen (51,6 Prozent) wird zum Monatsende ausgesprochen. Weitere 29,5 Prozent erfolgen in der Monatsmitte, während nur 18,9 Prozent der Kündigungen in den ersten zehn Tagen eines Monats ausgesprochen werden. Dieses Verhalten lässt sich auf gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen zurückführen, die häufig eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Monatsende vorsehen.
Krusenotto weist im Übrigen darauf hin:
"Wenn die dreiwöchige Frist für eine Klage gegen die Kündigung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag endet, wird der rechtlich bindende Fristablauf auf den nächsten Werktag verschoben."
Knapp 16,2 Prozent der Arbeitnehmer mit fristloser Kündigung
Im Falle einer Kündigung wird arbeitsrechtlich zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung unterschieden. Laut der Allright-Auswertung erhielten knapp 16,2 Prozent der Arbeitnehmer eine außerordentlich fristlose Kündigung. "Um rechtlich zulässig zu sein, muss eine außerordentliche Kündigung auf einem schweren Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl oder Beleidigung gegenüber dem Arbeitgeber, beruhen. In solchen Situationen sollten Arbeitnehmer daher unbedingt prüfen lassen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, da für eine außerordentlich fristlose Kündigung strenge Voraussetzungen erfüllt sein müssen", fügt Krusenotto hinzu.
Was die Auswertung der Allright-Mandantendatenbank noch ergab:
Die meisten Gekündigten kamen im Übrigen aus Nordrhein-Westfalen (17,2 Prozent). Häufig gekündigt wurde auch in Bayern (17,1 Prozent) und Baden-Württemberg (14,1 Prozent). Die wenigsten Gekündigten kommen dagegen aus Bremen (0,8 Prozent), Saarland (0,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (1,9 Prozent).
Disclaimer
Alle Angaben zum Kündigungsatlas basieren auf den uns zur Verfügung stehenden Daten. Insgesamt wurden 2.500 interne Daten analysiert. Die Daten sind zuverlässig, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Über Allright
Allright ist ein LegalTech-Portal zur Durchsetzung von Verbraucherrechten und bietet Verbrauchern hochwertige juristische Expertise sowie Unterstützung in mehreren Rechtsgebieten an. Allright möchte es Verbrauchern künftig noch einfacher machen, ihre Rechte effektiv geltend zu machen und setzt dabei auf eine transparente Kostenstruktur. Hinter Allright steht die Allright Gruppe, die aus der Flightright GmbH und ihren Tochtergesellschaften sowie der Partnerkanzlei Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht. Mit der Expertise der letzten 15 Jahre möchte Allright noch mehr Menschen Unterstützung in Rechtsangelegenheiten anbieten und dabei helfen, ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.
Pressekontakt:
Lena Knoblauch
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Original-Content von: Allright Group, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/178351/6053559
- Ledige Männer über 40 sind besonders häufig von Kündigungen betroffen
- Montage sind Kündigungstage - am häufigsten zum Monatsende
- Das Durchschnittsbruttogehalt bei einer Kündigung beträgt 3.887,97 Euro
- Gender Pay Gap zeigt sich auch bei Kündigungen deutlich
Kündigungen gehören nach wie vor zum Berufsalltag vieler Menschen - und treffen häufiger bestimmte Gruppen, wie eine aktuelle Auswertung von 2500 Kündigungsdaten des Verbraucherrechtsportals Allright belegt. Gerade für ledige Männer ab 40 kann das Arbeitsverhältnis schneller als gedacht enden. Auch regionale Unterschiede sowie bestimmte Wochentage spielen bei einer Kündigung eine größere Rolle, als oft vermutet. Laut Paul Krusenotto, Arbeitsrechtsexperte bei Allright, kann eine Kündigung alle Berufsgruppen und Branchen treffen - deshalb sollten Arbeitnehmer ihre Rechte kennen, um im Ernstfall ihre Kündigung anzufechten und Kompensationsleistungen wie Abfindungen zu verhandeln.
Aufbereitet wurden die Daten im Kündigungsatlas der Allright Group (https://www.allright.de/arbeitsrecht/kuendigungsatlas/).
Ungleichheit bis zum Schluss: Gender Pay Gap zeigt sich auch beim Jobverlust
Die Lohnlücke bleibt ein zentrales Thema, auch in der Auswertung von Kündigungsdaten. Männer verdienen zum Zeitpunkt ihrer Kündigung durchschnittlich 4.545,73 Euro brutto, während Frauen lediglich auf 3.230,22 Euro kommen - ein Unterschied von mehr als 1.300 Euro im Monat. "Wenn Frauen in einer wirtschaftlich sensiblen Situation wie einer Kündigung deutlich weniger verdienen als Männer, ist ein strukturelles Problem ersichtlich, das angegangen werden muss", betont Krusenotto. Die Auswertung zeigt deutlich: Der Gender Pay Gap ist nicht nur bei Einstiegsgehältern, sondern auch zum Zeitpunkt des Verlusts des Arbeitsplatzes nicht zu übersehen - für Frauen bedeutet das häufig geringere Abfindungszahlung und Anspruch auf Arbeitslosengeld in geringerer Höhe.
Kündigungen am Anfang und Ende des Berufslebens keine Seltenheit
Im Schnitt sind die gekündigten Arbeitnehmer 41 Jahre alt und rund viereinhalb Jahre im Unternehmen beschäftigt - ein Alter und eine Betriebszugehörigkeit, die eigentlich für Erfahrung und Stabilität stehen sollten. Kündigungen konzentrieren sich aber nicht nur auf die Mitte des Berufslebens, auch Berufseinsteiger und ältere Arbeitnehmer sind betroffen. Jeweils in rund 6,2 Prozent der Fälle. In 6,2 Prozent der Fälle erfolgt die Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate im Unternehmen. Doch auch für Beschäftigte ab 60 Jahren ist der Arbeitsplatz nicht automatisch sicher: Ebenfalls 6,2 Prozent der Kündigungen betreffen diese Altersgruppe. Die Zahlen legen nahe, dass sich Kündigungen am Anfang und Ende des Erwerbslebens häufen.
Ledige Männer am häufigsten von einer Kündigung betroffen
Die Auswertung macht auch deutlich: 61 Prozent der Gekündigten sind Männer, 39 Prozent Frauen. Betrachtet man den Familienstand, sind 46,7 Prozent der Betroffenen ledig, 45,4 Prozent verheiratet
und 7,5 Prozent geschieden. Verwitwete spielen mit nur 0,4 Prozent eine eher geringe Rolle. "Eine Kündigung stellt für alle Betroffenen eine erhebliche Belastung dar - für Verheiratete kann sie jedoch besonders einschneidend sein, da hier oft eine ganze Familie vom Einkommen abhängt", erklärt Krusenotto. Er weist darauf hin, dass bei betriebsbedingten Kündigungen soziale Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und das Alter zwingend zu berücksichtigen sind, wenn eine Auswahlentscheidung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern getroffen wird. "Ist das nicht geschehen, haben Arbeitnehmer gute Chancen, die Kündigung erfolgreich anzufechten." Krusenotto empfiehlt, im Kündigungsfall rasch zu handeln und rechtliche Schritte zu prüfen, um keine Fristen zu versäumen.
Abfindungszahlungen zwischen 50 Euro und 200.000 Euro brutto
Grundsätzlich gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch erhalten viele Arbeitnehmer laut Kündigungsatlas eine Ausgleichszahlung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Dies liegt daran, dass Arbeitgeber oft bereit sind, das Arbeitsverhältnis durch eine Zahlung zu beenden, um kostspielige und risikobehaftete Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden oder zeitnah zu beenden. Die verhandelten Abfindungssummen in der zugrundeliegenden Datenauswertung unterscheiden sich zum Teil erheblich. Sie reichen von 50 Euro bis hin zu sechsstelligen Summen. Im Durchschnitt erhielten die Entlassenen eine Abfindung von 5.082,57 Euro. Männer erhielten dabei durchschnittlich 5.847,44 Euro, Frauen 4.317,69 Euro. Arbeitnehmer sollten sich stets gegen eine Kündigung wehren, beispielsweise durch eine Kündigungsschutzklage. "Das Risiko, einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren, liegt häufig auf der Arbeitgeberseite, weshalb regelmäßig Abfindungszahlungen verhandelt werden können, die für Arbeitgeber billiger sind, als den Prozess fortzuführen. Dies ist auf sogenannte Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers zurückzuführen, die Arbeitgeber dazu verpflichten, im Fall einer Niederlage in einem Kündigungsschutzprozess ausstehende Vergütung nachzubezahlen", fügt Krusenotto hinzu.
Montage sind Kündigungstage - am häufigsten zum Monatsende
Die meisten Arbeitnehmer (23,2 Prozent) erhielten ihre Kündigung an einem Montag, dicht gefolgt vom Mittwoch mit 20,6 Prozent. Am Dienstag wurden 19,8 Prozent, am Donnerstag 18,4 Prozent und am Freitag 15,8 Prozent der Kündigungen ausgesprochen. Und Kündigungen werden auch am Wochenende ausgesprochen, wenn auch wenig: 1,4 Prozent erhielten ihre Kündigung an einem Samstag und 0,8 Prozent an einem Sonntag.
Ein Blick auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigungen innerhalb eines Monats zeigt zudem ein klares Muster: Über die Hälfte aller Kündigungen (51,6 Prozent) wird zum Monatsende ausgesprochen. Weitere 29,5 Prozent erfolgen in der Monatsmitte, während nur 18,9 Prozent der Kündigungen in den ersten zehn Tagen eines Monats ausgesprochen werden. Dieses Verhalten lässt sich auf gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen zurückführen, die häufig eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Monatsende vorsehen.
Krusenotto weist im Übrigen darauf hin:
"Wenn die dreiwöchige Frist für eine Klage gegen die Kündigung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag endet, wird der rechtlich bindende Fristablauf auf den nächsten Werktag verschoben."
Knapp 16,2 Prozent der Arbeitnehmer mit fristloser Kündigung
Im Falle einer Kündigung wird arbeitsrechtlich zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung unterschieden. Laut der Allright-Auswertung erhielten knapp 16,2 Prozent der Arbeitnehmer eine außerordentlich fristlose Kündigung. "Um rechtlich zulässig zu sein, muss eine außerordentliche Kündigung auf einem schweren Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl oder Beleidigung gegenüber dem Arbeitgeber, beruhen. In solchen Situationen sollten Arbeitnehmer daher unbedingt prüfen lassen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, da für eine außerordentlich fristlose Kündigung strenge Voraussetzungen erfüllt sein müssen", fügt Krusenotto hinzu.
Was die Auswertung der Allright-Mandantendatenbank noch ergab:
Die meisten Gekündigten kamen im Übrigen aus Nordrhein-Westfalen (17,2 Prozent). Häufig gekündigt wurde auch in Bayern (17,1 Prozent) und Baden-Württemberg (14,1 Prozent). Die wenigsten Gekündigten kommen dagegen aus Bremen (0,8 Prozent), Saarland (0,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (1,9 Prozent).
Disclaimer
Alle Angaben zum Kündigungsatlas basieren auf den uns zur Verfügung stehenden Daten. Insgesamt wurden 2.500 interne Daten analysiert. Die Daten sind zuverlässig, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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