Der BGH hat erneut entschieden: Sparkassen müssen zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzahlen, die auf stillschweigender Zustimmung basierten. Die Verjährung beginnt dabei aber nicht erst mit einem BGH-Urteil von 2021 - Rückforderungen innerhalb bestimmter Fristen möglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich erneut zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten im Rahmen einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) geurteilt. Gegenstand war die Frage, ob und in welchem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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