Paris (www.fondscheck.de) - Im Rahmen der neuen Richtlinien für Fondsnamen mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbezug hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Bedingungen festgelegt, unter denen ein Fonds entsprechende Begriffe in seinem Namen führen darf, so Comgest in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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