Nicht jeder, der mit dem Hund unterwegs ist, muss auch für dessen Verhalten einstehen. Das trifft etwa auf Gassigeher zu, wenn sie nicht gleich Tierhalter sind. Das Landgericht Koblenz hatte kürzlich zu klären, wann bloße Gefälligkeit vorliegt - und wann eine rechtliche Verantwortung beginnt. Wer haftet, wenn ein Hund einen Unfall verursacht, der Gassigeher aber nicht der Tierhalter ist? Diese Frage hatte das Landgericht (LG) Koblenz in einem nun entschiedenen Berufungsfall zu klären. Den vollständigen Artikel lesen ...
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