Berlin (ots) -
- Brandenburger Umweltbehörde genehmigt Ausnahme für Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte für Schwefeldioxid: PCK Schwedt darf fünfmal so viel giftiges Schwefeldioxid ausstoßen wie der Regelgrenzwert vorsieht
- Trotz hoher Gewinne und Verwaltung dieser Ölraffinerie durch das Bundeswirtschaftsministerium weigert sich eines der umweltbelastendsten Industrieunternehmen Deutschlands, eine ausreichend wirksame Entschwefelungsanlage auszugeben
- DUH hat gegen diesen auch noch behördlich bewilligten Umweltskandal beim Landesamt für Umwelt Widerspruch eingelegt und zugleich beim Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) Eilantrag gestellt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Freitag Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung für die Ölraffinerie PCK Schwedt eingelegt und zugleich ein gerichtliches Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) begonnen. Laut Genehmigung des Landesamts für Umwelt in Brandenburg (LfU) dürfte die Raffinerie fünfmal so viel gesundheitsschädliches Schwefeldioxid ausstoßen wie der gesetzliche Regelwert vorsieht - 1.000 mg/Nm³ statt 200 mg/Nm³ im Tagesmittel. Die DUH sieht in der Genehmigung gravierende Verstöße gegen europäisches und nationales Umwelt- und Genehmigungsrecht. Gemäß der Industrie-Emissionsrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hätte die Genehmigung nur in einem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt werden dürfen. Zudem widerspricht der Blick auf die Jahresgesamtfracht des Schadstoffes dem System des Bundes-Immissionsschutzrechtes. Dieses orientiert sich an Tagesmittel- und Halbstundenmittelwerten als Emissionsgrenzwerte.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Einer der dreckigsten Betriebe Deutschlands soll erneut einen Freifahrtschein für noch mehr Umweltverschmutzung erhalten. Obwohl die PCK Schwedt hohe Gewinne einfährt und durch das Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird, verweigert die Ölraffinerie weiterhin den Bau und Betrieb einer wirksamen Entschwefelungsanlage. Dass eine der größten Erdölraffinerien Deutschlands für diese Untätigkeit nun mit der nächsten Ausnahmegenehmigung bis Ende 2027 belohnt werden soll, werden wir nicht akzeptieren. Die giftigen Schwefeldioxid-Abgasemissionen belasten die Luft, versauern Böden und Gewässer und führen bei Menschen zu Augenreizungen und Atemwegsproblemen."
Hintergrund:
Die Nachrüstung der bundeseigenen Mineralölraffinerie mit einer wirksamen Abgasreinigung der Schwefeldioxid-Emissionen hätte längst erfolgen müssen. Bereits 2017 wurde der früheren Betreiberin eine Ausnahmegenehmigung nur mit der Auflage erteilt, bis spätestens 31. Dezember 2023 die Regelgrenzwerte einzuhalten. Für den Betrieb des Industriekraftwerkes sind in den vergangenen Jahren verschiedene Sondergenehmigungen erteilt worden. Ob die Raffinerie die Grenzwerte für Schwefeldioxid-Emissionen vom 1. Januar bis einschließlich zum 24. Juni 2024 überschritten hat, bleibt unklar, da das LfU diesen Zeitraum nicht gemessen hat. Seit dem 25. Juni galt die Genehmigung für einen dreifach erhöhten Ausstoß von 600 mg/Nm3 pro Tag, der jetzt erneut deutlich vergrößert werden soll.
Die DUH hat nicht nur Widerspruch eingelegt, sondern zur praktischen Wirkung auch ein gerichtliches Eilverfahren beantragt. Da das LfU die sofortige Vollziehung der aktuellen Ausnahmegenehmigung angeordnet hat, entfaltet der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Deshalb ist zusätzlich ein gerichtlicher Eilantrag geboten. Ist die DUH mit dem Eilantrag erfolgreich und die aufschiebende Wirkung des Widerspruches hergestellt, muss die PCK Schwedt ihren Betrieb drosseln, um den geltenden Grenzwert einhalten zu können.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170 resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6056289
- Brandenburger Umweltbehörde genehmigt Ausnahme für Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte für Schwefeldioxid: PCK Schwedt darf fünfmal so viel giftiges Schwefeldioxid ausstoßen wie der Regelgrenzwert vorsieht
- Trotz hoher Gewinne und Verwaltung dieser Ölraffinerie durch das Bundeswirtschaftsministerium weigert sich eines der umweltbelastendsten Industrieunternehmen Deutschlands, eine ausreichend wirksame Entschwefelungsanlage auszugeben
- DUH hat gegen diesen auch noch behördlich bewilligten Umweltskandal beim Landesamt für Umwelt Widerspruch eingelegt und zugleich beim Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) Eilantrag gestellt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Freitag Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung für die Ölraffinerie PCK Schwedt eingelegt und zugleich ein gerichtliches Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) begonnen. Laut Genehmigung des Landesamts für Umwelt in Brandenburg (LfU) dürfte die Raffinerie fünfmal so viel gesundheitsschädliches Schwefeldioxid ausstoßen wie der gesetzliche Regelwert vorsieht - 1.000 mg/Nm³ statt 200 mg/Nm³ im Tagesmittel. Die DUH sieht in der Genehmigung gravierende Verstöße gegen europäisches und nationales Umwelt- und Genehmigungsrecht. Gemäß der Industrie-Emissionsrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hätte die Genehmigung nur in einem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt werden dürfen. Zudem widerspricht der Blick auf die Jahresgesamtfracht des Schadstoffes dem System des Bundes-Immissionsschutzrechtes. Dieses orientiert sich an Tagesmittel- und Halbstundenmittelwerten als Emissionsgrenzwerte.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Einer der dreckigsten Betriebe Deutschlands soll erneut einen Freifahrtschein für noch mehr Umweltverschmutzung erhalten. Obwohl die PCK Schwedt hohe Gewinne einfährt und durch das Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird, verweigert die Ölraffinerie weiterhin den Bau und Betrieb einer wirksamen Entschwefelungsanlage. Dass eine der größten Erdölraffinerien Deutschlands für diese Untätigkeit nun mit der nächsten Ausnahmegenehmigung bis Ende 2027 belohnt werden soll, werden wir nicht akzeptieren. Die giftigen Schwefeldioxid-Abgasemissionen belasten die Luft, versauern Böden und Gewässer und führen bei Menschen zu Augenreizungen und Atemwegsproblemen."
Hintergrund:
Die Nachrüstung der bundeseigenen Mineralölraffinerie mit einer wirksamen Abgasreinigung der Schwefeldioxid-Emissionen hätte längst erfolgen müssen. Bereits 2017 wurde der früheren Betreiberin eine Ausnahmegenehmigung nur mit der Auflage erteilt, bis spätestens 31. Dezember 2023 die Regelgrenzwerte einzuhalten. Für den Betrieb des Industriekraftwerkes sind in den vergangenen Jahren verschiedene Sondergenehmigungen erteilt worden. Ob die Raffinerie die Grenzwerte für Schwefeldioxid-Emissionen vom 1. Januar bis einschließlich zum 24. Juni 2024 überschritten hat, bleibt unklar, da das LfU diesen Zeitraum nicht gemessen hat. Seit dem 25. Juni galt die Genehmigung für einen dreifach erhöhten Ausstoß von 600 mg/Nm3 pro Tag, der jetzt erneut deutlich vergrößert werden soll.
Die DUH hat nicht nur Widerspruch eingelegt, sondern zur praktischen Wirkung auch ein gerichtliches Eilverfahren beantragt. Da das LfU die sofortige Vollziehung der aktuellen Ausnahmegenehmigung angeordnet hat, entfaltet der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Deshalb ist zusätzlich ein gerichtlicher Eilantrag geboten. Ist die DUH mit dem Eilantrag erfolgreich und die aufschiebende Wirkung des Widerspruches hergestellt, muss die PCK Schwedt ihren Betrieb drosseln, um den geltenden Grenzwert einhalten zu können.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170 resch@duh.de
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