Nürnberg (ots) -
Sind sie nicht ausreichend durchdacht, führen Marketingbotschaften speziell im medizinischen Bereich immer wieder zu rechtlichen Konsequenzen. Wie also können Schönheitskliniken und Praxen der ästhetischen Medizin die gravierendsten Fallstricke umgehen und ihre Zielgruppe dennoch erreichen?
Das Marketing für Schönheitskliniken und Praxen der ästhetischen Medizin ist komplex. Schließlich geht es nicht allein um die typischen Herausforderungen bei der Zielgruppenansprache und eine nachhaltige Sichtbarkeit in den sozialen Medien, sondern auch um strenge rechtliche Vorgaben. "Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) setzt dem Marketing klare Grenzen, um die Patienten vor irreführender Werbung zu schützen", erklärt Dominik von Falkenhausen, Onlinemarketing-Experte von ScaleBeauty. "Es ist äußerst wichtig, die gesetzlichen Regelungen genau zu beachten, denn ein Verstoß kann teuer werden - es drohen Abmahnungen, Bußgelder und eventuell sogar der Lizenzverlust."
"Auf wirkungsvolles Marketing muss aber trotzdem niemand verzichten, denn mit den richtigen Strategien lassen sich jegliche Probleme vermeiden. Dabei sollte erwähnt werden, dass sich das HWG nicht prinzipiell gegen Marketingmaßnahmen wendet", fügt er hinzu. Mit ScaleBeauty konzentriert sich Dominik von Falkenhausen auf Konzepte, mit denen Schönheitskliniken und Praxen der ästhetischen Medizin systematisch zahlungskräftige Kunden gewinnen, um ihre Umsätze nachhaltig zu steigern. Im Folgenden gibt er fünf konkrete Tipps, die rechtssicheres Werben möglich machen.
Rechtssicheres Marketing für Schönheitskliniken und Praxen der ästhetischen Medizin - wie sich Fallstricke vermeiden lassen
Die nachstehenden Ausführungen können keine Rechtsberatung ersetzen, sondern sollen lediglich einen Überblick zu einem wichtigen Thema bieten. Bei weiterführenden Fragen empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Marketingrecht hinzuzuziehen.
Tipp 1: Wahrheit und Transparenz kommen vor Werbewirkung - was rechtlich erlaubt ist
Viele Praxen riskieren Abmahnungen, weil sie übertriebene Heilversprechen machen oder unspezifische Aussagen treffen. Es geht um Aussagen wie "dauerhaft jünger aussehen" oder "die perfekte Lösung für alle Hautprobleme", die zweifellos rechtlich riskant sind. Prinzipiell ist es besser, auf präzise und belegbare Fakten zu setzen: Statt "verjüngt die Haut sichtbar" sollte es lieber "reduziert Falten nachweislich um bis zu 30 Prozent innerhalb von 12 Wochen" heißen. Idealerweise gibt es dazu Studienbelege oder patientenbasierte Fallbeispiele. Formulierungen können zudem die Expertise unterstreichen und gleichzeitig rechtssicher sein. Ein Beispiel dazu wäre: "Wir setzen auf moderne Verfahren, die klinisch geprüft und wissenschaftlich fundiert sind."
Tipp 2: Vorsicht bei Vorher-Nachher-Bildern - was wirklich gezeigt werden darf
Vorher-Nachher-Bilder sind natürlich verführerisch, doch rechtlich auch oftmals heikel. Das HWG erlaubt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen - viele Praxen verstoßen unwissentlich gegen die Vorgaben. Es ist deshalb zu empfehlen, nur authentische und unveränderte Bilder mit ausdrücklicher Einwilligung der Patienten zu nutzen. Dabei sollten übertriebene Bildbearbeitungen, die unrealistische Erwartungen wecken, strikt vermieden werden. Ein guter Ansatz ist, die Behandlungsziele vorab mit dem Patienten zu klären und sie dann auch exakt so zu kommunizieren. Die Bildunterschriften sollten den realen Zeitraum angeben und auf Unterschiede in der Behandlungspraxis hinweisen: "Die Ergebnisse können je nach Hauttyp und Behandlungsumfang variieren."
Tipp 3: Patientenstimmen und Erfahrungsberichte
Viele Praxen verzichten aus Angst vor rechtlichen Problemen auf Patientenbewertungen, obwohl sie offensichtlich ein mächtiges Marketinginstrument sind. Authentische Patientenstimmen, die keine Heilversprechen machen, sondern den persönlichen Eindruck und die Zufriedenheit schildern, sind aber rechtlich kein Problem. Die Aussagen sollten allerdings konkret, nachvollziehbar und belegbar sein. Ein gutes Beispiel dafür ist: "Meine Haut fühlt sich seit der Behandlung straffer und frischer an." Um noch besser Vertrauen aufzubauen, kann eine anonymisierte Beschreibung des Patienten mit Alter, Geschlecht und Lebensstil dabei stehen.
Tipp 4: Rechtssicheres Content-Marketing - warum ein Blog keine Grauzone sein darf
Blogs, Social-Media-Posts und Newsletter sind gut dazu geeignet, die Zielgruppe regelmäßig zu informieren - ohne klare rechtliche Prüfung kann das aber gefährlich werden. Es muss daher unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Inhalte faktisch korrekt, sachlich und belegbar sind. Reißerische Überschriften wie "Das Geheimnis ewiger Jugend" oder "Faltenfrei in 30 Minuten" sollten lieber vermieden werden. Wertvolle Aufklärung wirkt ohnehin deutlich besser. Gut ist: "5 Fakten über Hautalterung, die Sie noch nicht kennen" oder "So funktioniert modernes Microneedling". Das schafft Vertrauen und verbessert gleichzeitig das Google-Ranking.
Tipp 5: Call-to-Action - Patienten rechtssicher ansprechen
Direkte Aufforderungen wie "Jetzt Termin für jugendliche Haut vereinbaren" können problematisch sein, weil sie eventuell als Heilversprechen ausgelegt werden. CTAs sollten am besten sehr präzise sein und alles vermeiden, was nach Heilversprechen klingen könnte. Unproblematisch ist: "Jetzt unverbindlich beraten lassen" oder "Erfahren Sie, wie unsere Behandlung Ihre Haut verbessern kann". Diese Formulierungen sind rechtssicher und dennoch effektiv.
Fazit: Rechtssicheres Werben ist möglich
Wer sich an die Spielregeln des HWG hält und auf strategische Klarheit setzt, kann nicht nur Abmahnungen vermeiden - sondern auch das Vertrauen seiner Patienten stärken. Praxen, die hier professionell agieren, positionieren sich als seriöse Anbieter und gewinnen dadurch langfristig an Profil. "Am Ende geht es nicht um weniger Marketing, sondern um besseres - mit Verstand, Fingerspitzengefühl und einem klaren rechtlichen Rahmen", fasst Dominik von Falkenhausen von ScaleBeauty zusammen.
Sie möchten mit Ihrer Schönheitsklinik oder Ihrer Praxis für ästhetische Medizin planbar zahlungskräftige Patienten gewinnen, um Ihren Umsatz nachhaltig zu steigern? Dann melden Sie sich jetzt bei Dominik von Falkenhausen von ScaleBeauty (https://scalebeauty.de/) und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Potenzialanalyse!
Pressekontakt:
ScaleBeauty
Dominik von Falkenhausen
E-Mail: dominik@scalebeauty.de
Website: https://scalebeauty.de/
Original-Content von: ScaleBeauty, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/178715/6056619
Sind sie nicht ausreichend durchdacht, führen Marketingbotschaften speziell im medizinischen Bereich immer wieder zu rechtlichen Konsequenzen. Wie also können Schönheitskliniken und Praxen der ästhetischen Medizin die gravierendsten Fallstricke umgehen und ihre Zielgruppe dennoch erreichen?
Das Marketing für Schönheitskliniken und Praxen der ästhetischen Medizin ist komplex. Schließlich geht es nicht allein um die typischen Herausforderungen bei der Zielgruppenansprache und eine nachhaltige Sichtbarkeit in den sozialen Medien, sondern auch um strenge rechtliche Vorgaben. "Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) setzt dem Marketing klare Grenzen, um die Patienten vor irreführender Werbung zu schützen", erklärt Dominik von Falkenhausen, Onlinemarketing-Experte von ScaleBeauty. "Es ist äußerst wichtig, die gesetzlichen Regelungen genau zu beachten, denn ein Verstoß kann teuer werden - es drohen Abmahnungen, Bußgelder und eventuell sogar der Lizenzverlust."
"Auf wirkungsvolles Marketing muss aber trotzdem niemand verzichten, denn mit den richtigen Strategien lassen sich jegliche Probleme vermeiden. Dabei sollte erwähnt werden, dass sich das HWG nicht prinzipiell gegen Marketingmaßnahmen wendet", fügt er hinzu. Mit ScaleBeauty konzentriert sich Dominik von Falkenhausen auf Konzepte, mit denen Schönheitskliniken und Praxen der ästhetischen Medizin systematisch zahlungskräftige Kunden gewinnen, um ihre Umsätze nachhaltig zu steigern. Im Folgenden gibt er fünf konkrete Tipps, die rechtssicheres Werben möglich machen.
Rechtssicheres Marketing für Schönheitskliniken und Praxen der ästhetischen Medizin - wie sich Fallstricke vermeiden lassen
Die nachstehenden Ausführungen können keine Rechtsberatung ersetzen, sondern sollen lediglich einen Überblick zu einem wichtigen Thema bieten. Bei weiterführenden Fragen empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Marketingrecht hinzuzuziehen.
Tipp 1: Wahrheit und Transparenz kommen vor Werbewirkung - was rechtlich erlaubt ist
Viele Praxen riskieren Abmahnungen, weil sie übertriebene Heilversprechen machen oder unspezifische Aussagen treffen. Es geht um Aussagen wie "dauerhaft jünger aussehen" oder "die perfekte Lösung für alle Hautprobleme", die zweifellos rechtlich riskant sind. Prinzipiell ist es besser, auf präzise und belegbare Fakten zu setzen: Statt "verjüngt die Haut sichtbar" sollte es lieber "reduziert Falten nachweislich um bis zu 30 Prozent innerhalb von 12 Wochen" heißen. Idealerweise gibt es dazu Studienbelege oder patientenbasierte Fallbeispiele. Formulierungen können zudem die Expertise unterstreichen und gleichzeitig rechtssicher sein. Ein Beispiel dazu wäre: "Wir setzen auf moderne Verfahren, die klinisch geprüft und wissenschaftlich fundiert sind."
Tipp 2: Vorsicht bei Vorher-Nachher-Bildern - was wirklich gezeigt werden darf
Vorher-Nachher-Bilder sind natürlich verführerisch, doch rechtlich auch oftmals heikel. Das HWG erlaubt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen - viele Praxen verstoßen unwissentlich gegen die Vorgaben. Es ist deshalb zu empfehlen, nur authentische und unveränderte Bilder mit ausdrücklicher Einwilligung der Patienten zu nutzen. Dabei sollten übertriebene Bildbearbeitungen, die unrealistische Erwartungen wecken, strikt vermieden werden. Ein guter Ansatz ist, die Behandlungsziele vorab mit dem Patienten zu klären und sie dann auch exakt so zu kommunizieren. Die Bildunterschriften sollten den realen Zeitraum angeben und auf Unterschiede in der Behandlungspraxis hinweisen: "Die Ergebnisse können je nach Hauttyp und Behandlungsumfang variieren."
Tipp 3: Patientenstimmen und Erfahrungsberichte
Viele Praxen verzichten aus Angst vor rechtlichen Problemen auf Patientenbewertungen, obwohl sie offensichtlich ein mächtiges Marketinginstrument sind. Authentische Patientenstimmen, die keine Heilversprechen machen, sondern den persönlichen Eindruck und die Zufriedenheit schildern, sind aber rechtlich kein Problem. Die Aussagen sollten allerdings konkret, nachvollziehbar und belegbar sein. Ein gutes Beispiel dafür ist: "Meine Haut fühlt sich seit der Behandlung straffer und frischer an." Um noch besser Vertrauen aufzubauen, kann eine anonymisierte Beschreibung des Patienten mit Alter, Geschlecht und Lebensstil dabei stehen.
Tipp 4: Rechtssicheres Content-Marketing - warum ein Blog keine Grauzone sein darf
Blogs, Social-Media-Posts und Newsletter sind gut dazu geeignet, die Zielgruppe regelmäßig zu informieren - ohne klare rechtliche Prüfung kann das aber gefährlich werden. Es muss daher unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Inhalte faktisch korrekt, sachlich und belegbar sind. Reißerische Überschriften wie "Das Geheimnis ewiger Jugend" oder "Faltenfrei in 30 Minuten" sollten lieber vermieden werden. Wertvolle Aufklärung wirkt ohnehin deutlich besser. Gut ist: "5 Fakten über Hautalterung, die Sie noch nicht kennen" oder "So funktioniert modernes Microneedling". Das schafft Vertrauen und verbessert gleichzeitig das Google-Ranking.
Tipp 5: Call-to-Action - Patienten rechtssicher ansprechen
Direkte Aufforderungen wie "Jetzt Termin für jugendliche Haut vereinbaren" können problematisch sein, weil sie eventuell als Heilversprechen ausgelegt werden. CTAs sollten am besten sehr präzise sein und alles vermeiden, was nach Heilversprechen klingen könnte. Unproblematisch ist: "Jetzt unverbindlich beraten lassen" oder "Erfahren Sie, wie unsere Behandlung Ihre Haut verbessern kann". Diese Formulierungen sind rechtssicher und dennoch effektiv.
Fazit: Rechtssicheres Werben ist möglich
Wer sich an die Spielregeln des HWG hält und auf strategische Klarheit setzt, kann nicht nur Abmahnungen vermeiden - sondern auch das Vertrauen seiner Patienten stärken. Praxen, die hier professionell agieren, positionieren sich als seriöse Anbieter und gewinnen dadurch langfristig an Profil. "Am Ende geht es nicht um weniger Marketing, sondern um besseres - mit Verstand, Fingerspitzengefühl und einem klaren rechtlichen Rahmen", fasst Dominik von Falkenhausen von ScaleBeauty zusammen.
Sie möchten mit Ihrer Schönheitsklinik oder Ihrer Praxis für ästhetische Medizin planbar zahlungskräftige Patienten gewinnen, um Ihren Umsatz nachhaltig zu steigern? Dann melden Sie sich jetzt bei Dominik von Falkenhausen von ScaleBeauty (https://scalebeauty.de/) und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Potenzialanalyse!
Pressekontakt:
ScaleBeauty
Dominik von Falkenhausen
E-Mail: dominik@scalebeauty.de
Website: https://scalebeauty.de/
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/178715/6056619
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