Ein E-Auto-Fahrer ignorierte ein Tempolimit mit dem Zusatzzeichen "Luftreinhaltung" - zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Hamm nun klarstellte. Die Regel gilt für alle. Der Irrglaube, emissionsfreie Fahrzeuge seien ausgenommen, ist juristisch haltlos. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatzzeichen "Luftreinhaltung" auch für Elektrofahrzeuge uneingeschränkt gelten. Das Gericht lehnte die Rechtsbeschwerde ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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