Ab dem Jahr 2024 erhalten Patienten verschreibungspflichtige Medikamente über ein elektronisches Rezept (E-Rezept). Dies hat auch Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit von Arzneimittelkosten. Patienten, die bisher die Ausgaben für Medikamente in ihrer Steuererklärung geltend gemacht haben, können dies weiterhin tun, selbst wenn sie keinen Ausdruck des Rezepts mehr vom Arzt erhalten. Den vollständigen Artikel lesen ...
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