Auch die Veräußerung einer Eigentumswohnung im Zwangsversteigerungsverfahren kann ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auslösen - selbst wenn die Beschlagnahmung des Grundstücks bereits vor der Insolvenzeröffnung erfolgte und die Veräußerung durch einen absonderungsberechtigten Gläubiger erst im Insolvenzverfahren durchgeführt wurde. Maßgeblich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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