Osnabrück (ots) -
Nach der Festnahme eines mutmaßlichen Sexualtäters in Hamburg fordert die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, eine Reform des Sexualstrafrechts. "Das Sexualstrafrecht muss systematisch für den digitalen Raum angepasst werden", sagte Claus der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
In Hamburg soll ein 20-Jähriger Kinder im Internet dazu gebracht haben, sich selbst zu verletzen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen - in einem Fall soll er ein Kind sogar zum Suizid gedrängt haben. Aufnahmen davon soll er im Netz geteilt haben. "Taten wie sexualisierte Gewalt via Livestream stellen die Strafverfolgung ebenso wie die Justiz vor immer neue Herausforderungen", so Claus.
Hinzu komme, dass das Sexualstrafrecht im Bereich Jugendlicher Schutzlücken aufweise. Es seien nicht alle Abhängigkeitsverhältnisse gesetzlich erfasst, in denen sich junge Menschen befinden. "Im Netz haben Täter rund um die Uhr Zugriff auf Jugendliche, ohne dass es hierzu Kontakt auch in der analogen Welt geben muss - im Netz stößt so das Strafrecht an seine Grenzen", sagte Claus.
Sie kritisierte außerdem, dass Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren rechtlich kaum geschützt seien. "Unter 14 ist klar: Das ist Kindesmissbrauch. Ab 18 beginnt die MeToo-Debatte - dazwischen klafft eine Leerstelle", sagte sie.
Ein pauschales Social-Media-Verbot angesichts der Gefahren für Minderjährige lehnt sie ab. "Das ist kein aktiver Kinderschutz", betonte Claus. Stattdessen fordert sie sichere digitale Räume mit Altersbeschränkungen.
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Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/58964/6058916
Nach der Festnahme eines mutmaßlichen Sexualtäters in Hamburg fordert die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, eine Reform des Sexualstrafrechts. "Das Sexualstrafrecht muss systematisch für den digitalen Raum angepasst werden", sagte Claus der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
In Hamburg soll ein 20-Jähriger Kinder im Internet dazu gebracht haben, sich selbst zu verletzen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen - in einem Fall soll er ein Kind sogar zum Suizid gedrängt haben. Aufnahmen davon soll er im Netz geteilt haben. "Taten wie sexualisierte Gewalt via Livestream stellen die Strafverfolgung ebenso wie die Justiz vor immer neue Herausforderungen", so Claus.
Hinzu komme, dass das Sexualstrafrecht im Bereich Jugendlicher Schutzlücken aufweise. Es seien nicht alle Abhängigkeitsverhältnisse gesetzlich erfasst, in denen sich junge Menschen befinden. "Im Netz haben Täter rund um die Uhr Zugriff auf Jugendliche, ohne dass es hierzu Kontakt auch in der analogen Welt geben muss - im Netz stößt so das Strafrecht an seine Grenzen", sagte Claus.
Sie kritisierte außerdem, dass Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren rechtlich kaum geschützt seien. "Unter 14 ist klar: Das ist Kindesmissbrauch. Ab 18 beginnt die MeToo-Debatte - dazwischen klafft eine Leerstelle", sagte sie.
Ein pauschales Social-Media-Verbot angesichts der Gefahren für Minderjährige lehnt sie ab. "Das ist kein aktiver Kinderschutz", betonte Claus. Stattdessen fordert sie sichere digitale Räume mit Altersbeschränkungen.
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