München (ots) -
Gerade Frauen stehen bei dem Abschluss von Ehe- und Scheidungsfolgenverträgen häufig vor großen Herausforderungen. Ohne professionelle Unterstützung drohen finanzielle und rechtliche Nachteile, die weit über die Trennung hinaus nachwirken können. Mit ihrem Mentoring bietet Martina Ammon, Fachanwältin für Familienrecht, umfassende Unterstützung, um Frauen sicher durch den Scheidungsprozess zu führen. Als Anwältin hat sie sich auf die Abfassung von vorsorgenden und gestaltenden Eheverträgen spezialisiert. Warum Frauen beim Notartermin vorsichtig sein sollten, erklärt die Expertin in diesem Beitrag.
Viele Frauen unterschätzen, wie schlecht ihre Position ist, wenn sie ohne vorherige Beratung beim Anwalt direkt einen Termin beim Notar machen - vor allem dann, wenn sie jahrelang unbezahlte Sorgearbeit geleistet haben, finanziell abhängig sind oder emotional unter Druck gesetzt werden. Denn entgegen der landläufigen Meinung ist ein Notar kein juristischer Berater, der dafür da ist, auf Fairness zwischen den Ehegatten zu achten. Zwar ist er zur Neutralität verpflichtet - so steht es in der Bundesnotarordnung. Doch "neutral" heißt nicht "gerecht" - und schon gar nicht "parteilich im Sinne der Gerechtigkeit". "Viele Frauen glauben, der Notar würde sie schon warnen, wenn der Vertrag unfair ist", warnt Martina Ammon, Fachanwältin für Familienrecht. "Ein Trugschluss, denn ein Notar ist kein Anwalt. Er prüft nicht, ob der Vertrag dem gerecht wird, was Frauen in 20 Jahren Ehe geleistet haben. Er beurkundet lediglich und gestaltet nicht."
"Wer sich bei Ehe- oder Scheidungsverträgen fachanwaltlich begleiten lässt, schützt sich vor späteren Nachteilen", fährt die Expertin fort. "So schaffen Frauen eine stabile Grundlage für ihre Zukunft." Aus mehr als 25 Jahren Erfahrung weiß Martina Ammon, wie verletzlich Frauen in der Ehezeit nicht nur durch Care-Arbeit und auch in Trennungssituationen oft sind. Als Fachanwältin für Familienrecht hat sie bereits über 3.500 Familien sicher durch den Trennungssprozess begleitet. Mit ihrem fundierten Wissen als Scheidungsmentorin hat sie zudem mehr als 500 Frauen dabei unterstützt, ihre Trennung souverän zu meistern. Die Teilnehmerinnen ihres Mentorings erzielen nicht nur bessere finanzielle Ergebnisse, sondern gewinnen auch das nötige Selbstvertrauen, um konsequent für ihre Rechte einzustehen und ihre Ansprüche klar zu vertreten. Dank der intensiven Betreuung sind viele ihrer Klientinnen heute dazu in der Lage, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Im Rahmen ihrer Arbeit begegnet Martina Ammon immer wieder einem weitverbreiteten Irrglauben: dass ein Notar eine neutrale Instanz sei, die die Interessen beider Ehepartner wahrt und den wirtschaftlich Schwächeren schützt. Doch genau diese vermeintliche Neutralität entpuppt sich im Familienrecht oft als gefährlicher Mythos.
Häufige Missstände in der Vertragsgestaltung
"Ein zentrales Problem ist, dass bereits bei der Vertragsgestaltung vor Eheschließung häufig ein wirtschaftliches Ungleichgewicht besteht - und damit ein klares Machtgefälle, das sich bei Trennung oder Scheidung massiv auswirkt", sagt Martina Ammon. "Wer in Teilzeit gearbeitet, Kinder betreut und die eigene Karriere zurückgestellt hat, ist häufig finanziell im Nachteil." Notare haben diesbezüglich keine Aufklärungspflicht. Das Problem ist juristisch belegt: Bereits 2001 erklärte das Bundesverfassungsgericht mehrere Eheverträge wegen sittenwidriger Inhalte als nichtig. Wieder andere Verträge mussten angepasst werden, weil sie eine solche Schieflage aufwiesen, dass der Fortbestand für die Rechtsordnung unerträglich war - so lauteten die Formulierungen der Obergerichte. Zwar hat sich der rechtliche Rahmen seitdem weiterentwickelt, doch manche Eheverträge werfen noch immer die Frage auf, wie sie je beurkundet werden konnten.
Trotzdem nehmen noch immer viele Menschen an, ein Notar sei dazu verpflichtet, bei der Beurkundung auf unfaire Klauseln hinzuweisen, wenn eine Partei im Vergleich zur gesetzlichen Regelung massiv benachteiligt wird. In Wahrheit fragt der Notar lediglich, ob beide Parteien einverstanden sind - und der Vertrag ist besiegelt. Besonders bitter wird es, wenn diese Praxis mit alten Rollenbildern verknüpft ist. Viele Notare sind noch immer der Meinung, Frauen könnten nicht ihre Karriere aufgeben, um Kinder zu erziehen - und dafür eine finanzielle Absicherung erwarten - eine Haltung, die deutlich zeigt, wie dringend Aufklärung und Beratung nötig sind. Ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt kennt die relevanten Ansprüche im Falle einer Trennung und die Möglichkeiten einer effizienten Absicherung schon während der Ehe, frei nach dem Motto "Wehret den Anfängen". Familienrechtliche Verträge, die zunächst vom Anwalt entworfen und dann vom Notar beurkundet werden, sind deutlich ausgewogener und umfassen immer schon konkrete Fahrpläne und Regelungen für den Fall einer Trennung. Das gibt Rechts- und Planungssicherheit; bestenfalls ein Leben lang. Der Goldstandard lautet daher: zuerst zum Anwalt gehen und erst dann zum Notar.
Fünf Gründe für den frühzeitigen Gang zum Fachanwalt für Familienrecht
Grund 1: Fehlende Interessenvertretung
Ein Notar ist gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass er die Wünsche des beauftragenden Ehepartners relativieren muss. Auftraggeber ist aber meist der wirtschaftlich stärkere Partner. Nur ein entsprechend parteilich beauftragter Fachanwalt prüft, ob Klauseln rechtlich riskant, unvorteilhaft oder sogar sittenwidrig sind - und entwickelt mögliche Regelungsalternativen.
Grund 2: Keine Verhandlungsführung
Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass ihre Interessen bereits beim Notartvertrag umfassend berücksichtigt werden. Tatsächlich moderiert der Notar lediglich den Abschluss und handelt nicht im Sinne einer der beteiligten Parteien. Wer unvorbereitet in den Termin geht, verschenkt Gestaltungsspielräume - insbesondere bei Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich. Frauen sollten sich deshalb immer an einen Fachanwalt wenden, der konkrete Vorschläge für Verhandlungstaktiken erarbeiten kann.
Grund 3: Risiko sittenwidriger Klauseln
Verträge mit sittenwidrigen Inhalten oder unangemessener Benachteiligung können später ganz oder teilweise für unwirksam erklärt werden - mit hohem Streitpotenzial. Ein Fachanwalt erkennt problematische Formulierungen und verhindert langwierige Gerichtsverfahren.
Grund 4: Ignorierte Lebensrealität
Familienrechtliche Vereinbarungen müssen die Lebenswirklichkeit der Ehegatten angemessen abbilden. Notare sind zur rechtlichen Prüfung, aber nicht zur wirtschaftlichen und sozialen Folgenabschätzung beauftragt. In der Folge werden Standardverträge oder Musterformulierungen den individuellen Verhältnissen oft nicht gerecht. Ein Fachanwalt kann dagegen auch Rentenlücken, Betreuungszeiten oder Karrierenachteile in die Bewertung einbeziehen.
Grund 5: Emotionale Überforderung
Eine Scheidung ist immer auch eine emotionale Ausnahmesituation - insbesondere dann, wenn sie mit Machtgefällen oder Abhängigkeiten verbunden ist. Die kognitive Belastung reduziert nachweislich die Verhandlungsfähigkeit. Wer alleine verhandelt, ist oft nicht dazu in der Lage, die eigenen Interessen klar zu artikulieren. Ein Fachanwalt hingegen schafft Sicherheit, schützt vor übereilten Entscheidungen und gibt Halt. Hier greift auch genau das Mentoring von Martina Ammon, das gezielt Praxismodule zur Verhandlungsführung und der Vorbereitung auf Gerichtsterminen neben juristischem Grundlagenwissen anbietet.
Ein Fachanwalt macht den Unterschied
Es bleibt festzuhalten, dass ein Notar keine anwaltliche Vertretung ersetzt. Wer ohne fachanwaltlichen Rat zum Notar geht, setzt sich einem hohen Risiko aus - rechtlich, wirtschaftlich und emotional. Denn geschlossene Verträge sind mit wenigen Ausnahmen immer bindend - ein Umstand, den viele Frauen verdrängen. Der erste Schritt sollte deshalb stets eine frühzeitige Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht sein. Hier lassen sich in einem geschützten Rahmen nicht nur rechtliche Grundlagen klären, sondern auch persönliche Anliegen, wirtschaftliche Besonderheiten und mögliche Fallstricke besprechen.
Aufbauend auf dieser Analyse wird gemeinsam eine Strategie entwickelt und ein Vertragsentwurf erarbeitet, der die Lebenswirklichkeit der Mandantin berücksichtigt. Erst, wenn alle Fragen geklärt und die Regelungen ausgestaltet sind, kann der Termin beim Notar zur formellen Beurkundung stattfinden. "Ein Ehe- oder Scheidungsvertrag sollte kein Risiko sein, das Frauen teuer zu stehen kommt, sondern ein Werkzeug, das ihre Lebensleistung schützt", sagt Martina Ammon. "Ein Fachanwalt für Familienrecht sorgt dafür, dass Frauen die eigene Zukunft informiert und selbstbestimmt absichern können."
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Pressekontakt:
Ruben Schäfer
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Gerade Frauen stehen bei dem Abschluss von Ehe- und Scheidungsfolgenverträgen häufig vor großen Herausforderungen. Ohne professionelle Unterstützung drohen finanzielle und rechtliche Nachteile, die weit über die Trennung hinaus nachwirken können. Mit ihrem Mentoring bietet Martina Ammon, Fachanwältin für Familienrecht, umfassende Unterstützung, um Frauen sicher durch den Scheidungsprozess zu führen. Als Anwältin hat sie sich auf die Abfassung von vorsorgenden und gestaltenden Eheverträgen spezialisiert. Warum Frauen beim Notartermin vorsichtig sein sollten, erklärt die Expertin in diesem Beitrag.
Viele Frauen unterschätzen, wie schlecht ihre Position ist, wenn sie ohne vorherige Beratung beim Anwalt direkt einen Termin beim Notar machen - vor allem dann, wenn sie jahrelang unbezahlte Sorgearbeit geleistet haben, finanziell abhängig sind oder emotional unter Druck gesetzt werden. Denn entgegen der landläufigen Meinung ist ein Notar kein juristischer Berater, der dafür da ist, auf Fairness zwischen den Ehegatten zu achten. Zwar ist er zur Neutralität verpflichtet - so steht es in der Bundesnotarordnung. Doch "neutral" heißt nicht "gerecht" - und schon gar nicht "parteilich im Sinne der Gerechtigkeit". "Viele Frauen glauben, der Notar würde sie schon warnen, wenn der Vertrag unfair ist", warnt Martina Ammon, Fachanwältin für Familienrecht. "Ein Trugschluss, denn ein Notar ist kein Anwalt. Er prüft nicht, ob der Vertrag dem gerecht wird, was Frauen in 20 Jahren Ehe geleistet haben. Er beurkundet lediglich und gestaltet nicht."
"Wer sich bei Ehe- oder Scheidungsverträgen fachanwaltlich begleiten lässt, schützt sich vor späteren Nachteilen", fährt die Expertin fort. "So schaffen Frauen eine stabile Grundlage für ihre Zukunft." Aus mehr als 25 Jahren Erfahrung weiß Martina Ammon, wie verletzlich Frauen in der Ehezeit nicht nur durch Care-Arbeit und auch in Trennungssituationen oft sind. Als Fachanwältin für Familienrecht hat sie bereits über 3.500 Familien sicher durch den Trennungssprozess begleitet. Mit ihrem fundierten Wissen als Scheidungsmentorin hat sie zudem mehr als 500 Frauen dabei unterstützt, ihre Trennung souverän zu meistern. Die Teilnehmerinnen ihres Mentorings erzielen nicht nur bessere finanzielle Ergebnisse, sondern gewinnen auch das nötige Selbstvertrauen, um konsequent für ihre Rechte einzustehen und ihre Ansprüche klar zu vertreten. Dank der intensiven Betreuung sind viele ihrer Klientinnen heute dazu in der Lage, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Im Rahmen ihrer Arbeit begegnet Martina Ammon immer wieder einem weitverbreiteten Irrglauben: dass ein Notar eine neutrale Instanz sei, die die Interessen beider Ehepartner wahrt und den wirtschaftlich Schwächeren schützt. Doch genau diese vermeintliche Neutralität entpuppt sich im Familienrecht oft als gefährlicher Mythos.
Häufige Missstände in der Vertragsgestaltung
"Ein zentrales Problem ist, dass bereits bei der Vertragsgestaltung vor Eheschließung häufig ein wirtschaftliches Ungleichgewicht besteht - und damit ein klares Machtgefälle, das sich bei Trennung oder Scheidung massiv auswirkt", sagt Martina Ammon. "Wer in Teilzeit gearbeitet, Kinder betreut und die eigene Karriere zurückgestellt hat, ist häufig finanziell im Nachteil." Notare haben diesbezüglich keine Aufklärungspflicht. Das Problem ist juristisch belegt: Bereits 2001 erklärte das Bundesverfassungsgericht mehrere Eheverträge wegen sittenwidriger Inhalte als nichtig. Wieder andere Verträge mussten angepasst werden, weil sie eine solche Schieflage aufwiesen, dass der Fortbestand für die Rechtsordnung unerträglich war - so lauteten die Formulierungen der Obergerichte. Zwar hat sich der rechtliche Rahmen seitdem weiterentwickelt, doch manche Eheverträge werfen noch immer die Frage auf, wie sie je beurkundet werden konnten.
Trotzdem nehmen noch immer viele Menschen an, ein Notar sei dazu verpflichtet, bei der Beurkundung auf unfaire Klauseln hinzuweisen, wenn eine Partei im Vergleich zur gesetzlichen Regelung massiv benachteiligt wird. In Wahrheit fragt der Notar lediglich, ob beide Parteien einverstanden sind - und der Vertrag ist besiegelt. Besonders bitter wird es, wenn diese Praxis mit alten Rollenbildern verknüpft ist. Viele Notare sind noch immer der Meinung, Frauen könnten nicht ihre Karriere aufgeben, um Kinder zu erziehen - und dafür eine finanzielle Absicherung erwarten - eine Haltung, die deutlich zeigt, wie dringend Aufklärung und Beratung nötig sind. Ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt kennt die relevanten Ansprüche im Falle einer Trennung und die Möglichkeiten einer effizienten Absicherung schon während der Ehe, frei nach dem Motto "Wehret den Anfängen". Familienrechtliche Verträge, die zunächst vom Anwalt entworfen und dann vom Notar beurkundet werden, sind deutlich ausgewogener und umfassen immer schon konkrete Fahrpläne und Regelungen für den Fall einer Trennung. Das gibt Rechts- und Planungssicherheit; bestenfalls ein Leben lang. Der Goldstandard lautet daher: zuerst zum Anwalt gehen und erst dann zum Notar.
Fünf Gründe für den frühzeitigen Gang zum Fachanwalt für Familienrecht
Grund 1: Fehlende Interessenvertretung
Ein Notar ist gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass er die Wünsche des beauftragenden Ehepartners relativieren muss. Auftraggeber ist aber meist der wirtschaftlich stärkere Partner. Nur ein entsprechend parteilich beauftragter Fachanwalt prüft, ob Klauseln rechtlich riskant, unvorteilhaft oder sogar sittenwidrig sind - und entwickelt mögliche Regelungsalternativen.
Grund 2: Keine Verhandlungsführung
Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass ihre Interessen bereits beim Notartvertrag umfassend berücksichtigt werden. Tatsächlich moderiert der Notar lediglich den Abschluss und handelt nicht im Sinne einer der beteiligten Parteien. Wer unvorbereitet in den Termin geht, verschenkt Gestaltungsspielräume - insbesondere bei Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich. Frauen sollten sich deshalb immer an einen Fachanwalt wenden, der konkrete Vorschläge für Verhandlungstaktiken erarbeiten kann.
Grund 3: Risiko sittenwidriger Klauseln
Verträge mit sittenwidrigen Inhalten oder unangemessener Benachteiligung können später ganz oder teilweise für unwirksam erklärt werden - mit hohem Streitpotenzial. Ein Fachanwalt erkennt problematische Formulierungen und verhindert langwierige Gerichtsverfahren.
Grund 4: Ignorierte Lebensrealität
Familienrechtliche Vereinbarungen müssen die Lebenswirklichkeit der Ehegatten angemessen abbilden. Notare sind zur rechtlichen Prüfung, aber nicht zur wirtschaftlichen und sozialen Folgenabschätzung beauftragt. In der Folge werden Standardverträge oder Musterformulierungen den individuellen Verhältnissen oft nicht gerecht. Ein Fachanwalt kann dagegen auch Rentenlücken, Betreuungszeiten oder Karrierenachteile in die Bewertung einbeziehen.
Grund 5: Emotionale Überforderung
Eine Scheidung ist immer auch eine emotionale Ausnahmesituation - insbesondere dann, wenn sie mit Machtgefällen oder Abhängigkeiten verbunden ist. Die kognitive Belastung reduziert nachweislich die Verhandlungsfähigkeit. Wer alleine verhandelt, ist oft nicht dazu in der Lage, die eigenen Interessen klar zu artikulieren. Ein Fachanwalt hingegen schafft Sicherheit, schützt vor übereilten Entscheidungen und gibt Halt. Hier greift auch genau das Mentoring von Martina Ammon, das gezielt Praxismodule zur Verhandlungsführung und der Vorbereitung auf Gerichtsterminen neben juristischem Grundlagenwissen anbietet.
Ein Fachanwalt macht den Unterschied
Es bleibt festzuhalten, dass ein Notar keine anwaltliche Vertretung ersetzt. Wer ohne fachanwaltlichen Rat zum Notar geht, setzt sich einem hohen Risiko aus - rechtlich, wirtschaftlich und emotional. Denn geschlossene Verträge sind mit wenigen Ausnahmen immer bindend - ein Umstand, den viele Frauen verdrängen. Der erste Schritt sollte deshalb stets eine frühzeitige Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht sein. Hier lassen sich in einem geschützten Rahmen nicht nur rechtliche Grundlagen klären, sondern auch persönliche Anliegen, wirtschaftliche Besonderheiten und mögliche Fallstricke besprechen.
Aufbauend auf dieser Analyse wird gemeinsam eine Strategie entwickelt und ein Vertragsentwurf erarbeitet, der die Lebenswirklichkeit der Mandantin berücksichtigt. Erst, wenn alle Fragen geklärt und die Regelungen ausgestaltet sind, kann der Termin beim Notar zur formellen Beurkundung stattfinden. "Ein Ehe- oder Scheidungsvertrag sollte kein Risiko sein, das Frauen teuer zu stehen kommt, sondern ein Werkzeug, das ihre Lebensleistung schützt", sagt Martina Ammon. "Ein Fachanwalt für Familienrecht sorgt dafür, dass Frauen die eigene Zukunft informiert und selbstbestimmt absichern können."
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Pressekontakt:
Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.de
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