Versicherer müssen gesondert auf einen Beratungsverzicht hinweisen: Um dieses Thema ging es in einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die ADAC Versicherung. Eine einfache Information in einem Kasten genügt nicht, so das Gericht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat vor dem Landgericht München I kürzlich erfolgreich gegen die ADAC Versicherung AG geklagt. In dem Verfahren, über das die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung informiert, geht es um ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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