Berlin (ots) -
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) warnt vor den negativen Folgen des aktuellen Referentenentwurfs zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) aus dem Bundesumweltministerium (BMUKN). Mit dem Entwurf soll unter anderem die novellierte Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) in nationales Recht umgesetzt werden, die ambitionierte Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor vorgibt. Insbesondere die vorgesehene Absenkung der Anrechenbarkeit nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und der überraschend enthaltene verlangsamte THG-Quotenhochlauf bis zum Jahr 2030 sowie die Aussetzung der Berichtspflichten zur Evaluation der THG-Quote für das BMUKN stoßen auf Ablehnung. Positiv beurteilt der BDBe hingegen die Vorhaben zur Eindämmung von betrügerischen Praktiken bei der Anrechnung angeblich fortschrittlicher Biokraftstoffe und zur Fortschreibung der THG-Quote bis zum Jahr 2040.
"Die geplante Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse basiert auf überholten Behauptungen, die seit Jahren wissenschaftlich widerlegt sind - von der angeblichen Flächenkonkurrenz bis zu den Effekten so genannter indirekter Landnutzung", so Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. Nachhaltig zertifiziertes Bioethanol aus heimischem Anbau leistet seit Jahren nachweislich einen messbaren und kosteneffizienten Beitrag zur CO2-Minderung im Verkehr - und unterliegt dabei wie andere Biokraftstoffe auch strengen ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien, betont der BDBe.
Der Gesetzentwurf steht außerdem im klaren Widerspruch zu dem Beschluss der Umweltministerkonferenz der Länder vom November 2024, wonach bei einer Quotenneuregelung alle nachhaltigen Optionen zur THG-Minderung ausgeschöpft werden sollen, um die Klimaziele zu erreichen. Aus Sicht des BDBe bedeutet der Entwurf einen klimapolitischen Rückschritt, denn Bundesumweltminister Carsten Schneider und sein zuständiger Staatssekretär Jochen Flasbarth greifen dabei auf Argumente zurück, die in der Fachwelt längst als überholt gelten. "Die von Minister Schneider mit Verweis auf widerlegte Narrative behauptete pauschale Umweltschädlichkeit von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse verkennt nicht nur die Realität, sondern untergräbt auch die Investitionssicherheit für eine gesamte Branche", so Gerig. Der BDBe erwartet von der Bundesregierung, technologieoffen und auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu handeln. Gerig: "Wer bewährte Lösungen ohne Not einschränkt, gefährdet Vertrauen und Planungssicherheit". Der Gesetzentwurf geht jetzt an die Länder und soll voraussichtlich ab Herbst im Bundestag beraten werden.
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) vertritt branchenübergreifend die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und -verbände, deren Spektrum von der landwirtschaftlichen Produktion der Rohstoffe bis zur industriellen Erzeugung und Weiterverarbeitung von Bioethanol und aller Koppelprodukte reicht. Zu den Koppelprodukten zählen Futtermittel wie DDGS, CDS, biogenes CO2, Gluten, Biomethan und organischer Dünger. Für Kraftstoffanwendungen, für Getränke und Lebensmittel oder die chemische Industrie wird unterschiedlich klassifiziertes Bioethanol aus Futtergetreide, Zuckerrüben oder biogenen Abfall- und Reststoffen produziert. In Deutschland enthalten die derzeit an Tankstellen angebotenen Benzinsorten zwischen 5 % und 10 % zertifiziert nachhaltiges Bioethanol.
Pressekontakt:
Christine Kroke
030 301 29 53-13
presse@bdbe.de
www.bdbe.de
www.e10tanken.de
Original-Content von: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/73390/6059613
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) warnt vor den negativen Folgen des aktuellen Referentenentwurfs zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) aus dem Bundesumweltministerium (BMUKN). Mit dem Entwurf soll unter anderem die novellierte Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) in nationales Recht umgesetzt werden, die ambitionierte Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor vorgibt. Insbesondere die vorgesehene Absenkung der Anrechenbarkeit nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und der überraschend enthaltene verlangsamte THG-Quotenhochlauf bis zum Jahr 2030 sowie die Aussetzung der Berichtspflichten zur Evaluation der THG-Quote für das BMUKN stoßen auf Ablehnung. Positiv beurteilt der BDBe hingegen die Vorhaben zur Eindämmung von betrügerischen Praktiken bei der Anrechnung angeblich fortschrittlicher Biokraftstoffe und zur Fortschreibung der THG-Quote bis zum Jahr 2040.
"Die geplante Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse basiert auf überholten Behauptungen, die seit Jahren wissenschaftlich widerlegt sind - von der angeblichen Flächenkonkurrenz bis zu den Effekten so genannter indirekter Landnutzung", so Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. Nachhaltig zertifiziertes Bioethanol aus heimischem Anbau leistet seit Jahren nachweislich einen messbaren und kosteneffizienten Beitrag zur CO2-Minderung im Verkehr - und unterliegt dabei wie andere Biokraftstoffe auch strengen ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien, betont der BDBe.
Der Gesetzentwurf steht außerdem im klaren Widerspruch zu dem Beschluss der Umweltministerkonferenz der Länder vom November 2024, wonach bei einer Quotenneuregelung alle nachhaltigen Optionen zur THG-Minderung ausgeschöpft werden sollen, um die Klimaziele zu erreichen. Aus Sicht des BDBe bedeutet der Entwurf einen klimapolitischen Rückschritt, denn Bundesumweltminister Carsten Schneider und sein zuständiger Staatssekretär Jochen Flasbarth greifen dabei auf Argumente zurück, die in der Fachwelt längst als überholt gelten. "Die von Minister Schneider mit Verweis auf widerlegte Narrative behauptete pauschale Umweltschädlichkeit von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse verkennt nicht nur die Realität, sondern untergräbt auch die Investitionssicherheit für eine gesamte Branche", so Gerig. Der BDBe erwartet von der Bundesregierung, technologieoffen und auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu handeln. Gerig: "Wer bewährte Lösungen ohne Not einschränkt, gefährdet Vertrauen und Planungssicherheit". Der Gesetzentwurf geht jetzt an die Länder und soll voraussichtlich ab Herbst im Bundestag beraten werden.
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) vertritt branchenübergreifend die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und -verbände, deren Spektrum von der landwirtschaftlichen Produktion der Rohstoffe bis zur industriellen Erzeugung und Weiterverarbeitung von Bioethanol und aller Koppelprodukte reicht. Zu den Koppelprodukten zählen Futtermittel wie DDGS, CDS, biogenes CO2, Gluten, Biomethan und organischer Dünger. Für Kraftstoffanwendungen, für Getränke und Lebensmittel oder die chemische Industrie wird unterschiedlich klassifiziertes Bioethanol aus Futtergetreide, Zuckerrüben oder biogenen Abfall- und Reststoffen produziert. In Deutschland enthalten die derzeit an Tankstellen angebotenen Benzinsorten zwischen 5 % und 10 % zertifiziert nachhaltiges Bioethanol.
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