Wuppertal (ots) -
Wuppertal. Ein Drogendealer, der im vergangenen Jahr wegen Kokainhandels zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde, ist am 5. Juni freigekommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" den Haftbefehl gegen den Leverkusener wegen überlanger Verfahrensdauer aufgehoben. Der Grund: Selbst neun Monate nach der Verurteilung war dem mutmaßlichen Großdealer das schriftliche Urteil nebst Hauptverhandlungsprotokoll entgegen den Vorschriften noch nicht zugesandt worden. So habe "das Verfahren eine längere Verzögerung erfahren, für die eine sachliche Rechtfertigung nicht erkennbar ist", heißt es in dem OLG-Beschluss zur Freilassung. Der Deutsch-Türke soll in zwei Fällen mit insgesamt 40 Kilogramm Kokain gedealt haben.
Zum Zeitpunkt des Schuldspruchs saß er bereits seit 20 Monaten in Untersuchungshaft. Bei der U-Haft aber gilt das sogenannte Beschleunigungsgebot. Dies verlangt von den an der Strafverfolgung beteiligten Behörden, die Verfahren mit "größtmöglicher Beschleunigung" durchzuführen. Denn das "Übel" der Freiheitsberaubung darf der Rechtsstaat aufgrund des Grundgesetzes nur Personen zumuten, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind. Wird jemand wie bei der Untersuchungshaft aber nur verdächtigt, ist eine Inhaftierung nur gerechtfertigt, wenn die Staatsorgane das Strafverfahren mit "größtmöglicher" Eile durchführen. Sie müssen "alles in ihrer Macht Stehende" tun, um "so schnell wie möglich" die Ermittlungen abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Im Fall des mutmaßlichen Kokaindealers jedoch wurde das Urteil bisher noch nicht rechtskräftig, weil das Gericht die dafür zwingend vorgeschriebenen Formalien nicht eingehalten hat: Der Schuldspruch und das Protokoll der Gerichtsverhandlung müssen den Betroffenen schriftlich zugestellt werden, damit dieser Rechtsmittel dagegen einlegen kann. Weil dies aber bis heute noch nicht geschehen ist, legte Peter Krieger, der Verteidiger des Drogendealers, im Februar dieses Jahres Haftbeschwerde beim OLG ein und erwirkte die Freilassung.
Auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" räumte das NRW-Justizministerium ein, dass zwischen 2022 und 2024 elf Tatverdächtige wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten.
https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/leverkusen-drogendealer-freigelassen-weil-gericht-urteil-nicht-schrieb-1045631
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Wuppertal. Ein Drogendealer, der im vergangenen Jahr wegen Kokainhandels zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde, ist am 5. Juni freigekommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" den Haftbefehl gegen den Leverkusener wegen überlanger Verfahrensdauer aufgehoben. Der Grund: Selbst neun Monate nach der Verurteilung war dem mutmaßlichen Großdealer das schriftliche Urteil nebst Hauptverhandlungsprotokoll entgegen den Vorschriften noch nicht zugesandt worden. So habe "das Verfahren eine längere Verzögerung erfahren, für die eine sachliche Rechtfertigung nicht erkennbar ist", heißt es in dem OLG-Beschluss zur Freilassung. Der Deutsch-Türke soll in zwei Fällen mit insgesamt 40 Kilogramm Kokain gedealt haben.
Zum Zeitpunkt des Schuldspruchs saß er bereits seit 20 Monaten in Untersuchungshaft. Bei der U-Haft aber gilt das sogenannte Beschleunigungsgebot. Dies verlangt von den an der Strafverfolgung beteiligten Behörden, die Verfahren mit "größtmöglicher Beschleunigung" durchzuführen. Denn das "Übel" der Freiheitsberaubung darf der Rechtsstaat aufgrund des Grundgesetzes nur Personen zumuten, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind. Wird jemand wie bei der Untersuchungshaft aber nur verdächtigt, ist eine Inhaftierung nur gerechtfertigt, wenn die Staatsorgane das Strafverfahren mit "größtmöglicher" Eile durchführen. Sie müssen "alles in ihrer Macht Stehende" tun, um "so schnell wie möglich" die Ermittlungen abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Im Fall des mutmaßlichen Kokaindealers jedoch wurde das Urteil bisher noch nicht rechtskräftig, weil das Gericht die dafür zwingend vorgeschriebenen Formalien nicht eingehalten hat: Der Schuldspruch und das Protokoll der Gerichtsverhandlung müssen den Betroffenen schriftlich zugestellt werden, damit dieser Rechtsmittel dagegen einlegen kann. Weil dies aber bis heute noch nicht geschehen ist, legte Peter Krieger, der Verteidiger des Drogendealers, im Februar dieses Jahres Haftbeschwerde beim OLG ein und erwirkte die Freilassung.
Auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" räumte das NRW-Justizministerium ein, dass zwischen 2022 und 2024 elf Tatverdächtige wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten.
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