München (ots) -
Mit Blick auf die Protestation "Rettet die Berge" betont die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag den unverändert hohen Stellenwert des Naturschutzes in Bayern.
Der Vorsitzende des Umweltausschusses Alexander Flierl betont:
"Diese künstliche Empörung hat keinerlei Bezug zur Realität vor Ort. Bayerns Natur steht seit Jahrzehnten unter starkem Schutz und daran wird sich mit uns auch nichts ändern. Beim Dritten Modernisierungsgesetz geht es nicht darum, Schutzgebiete abzuschaffen oder die Natur bedenkenlos wirtschaftlichen Interessen zu opfern. Wir wollen unnötige Bürokratie abbauen und Regeln so gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich und für die Behörden umsetzbar sind - und das gerade ohne den Umwelt- oder Naturschutz zu schwächen. Im Übrigen ist es ein sehr ungewöhnliches Vorgehen, dass SPD und Grüne im Landtag eine fraktionsinterne Veranstaltung durchführen und diese als offizielle Anhörung bezeichnen, obwohl der entsprechende Antrag noch nicht im Umweltausschuss behandelt wurde. Demokratischer Austausch sieht anders aus."
Der tourismuspolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Thomas Holz ergänzt:
"Dass wir jetzt Bürokratie abbauen und die Schwellenwerte an europäisches Niveau anpassen, ist ein richtiger und längst überfälliger Schritt. Man kann nicht immer die Abkehr vom Gold Plating fordern und sich dann drücken, wenn es konkret wird. Auch Skigebiete brauchen Klarheit für ihre Planungen, ohne dass wir den Blick für den Umweltschutz aus den Augen verlieren. Wer glaubt, dass mehr Formulare gleichbedeutend sind mit mehr Umweltschutz, der irrt. Was wir brauchen sind kluge, alltagstaugliche Regeln mit hohen Schutzstandards, aber wenig Bürokratie."
Mit dem Dritten Modernisierungsgesetz, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, setzt Bayern seine Vorreiterrolle beim Bürokratieabbau fort. Die Schwerpunkte liegen diesmal im Zuwendungsrecht, bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, im Immissionsschutzrecht, Brandschutz und Baurecht. Zum Beispiel sollen Verwendungsnachweise für Kleinförderungen bis 10.000 Euro probeweisen entfallen, bei Kommunalförderungen sogar bis 100.000 Euro. Im Naturschutzrecht sollen aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfung für Skipisten erst ab 20 statt bisher 10 Hektar durchgeführt werden müssen bzw. 10 statt bisher 5 Hektar in besonderen Schutzgebieten. Dadurch werden Verfahren gestrafft und deutlich beschleunigt. Die Erlaubnispflicht für Skipisten und damit die inhaltlichen Anforderungen an den Naturschutz bleiben hingegen unverändert. Einer Erlaubnis - und damit einer naturschutzfachlichen Prüfung - bedarf es weiterhin ab 10 Hektar bzw. 5 Hektar in Schutzgebieten.
Pressekontakt:
Sebastian Kraft
Pressesprecher
E-Mail: sebastian.kraft@csu-landtag.de
Michaela Lochner
Stv. Pressesprecherin
E-Mail: michaela.lochner@csu-landtag.de
Tobias Klahr
Stv. Pressesprecher
E-Mail: tobias.klahr@csu-landtag.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/53955/6061206
Mit Blick auf die Protestation "Rettet die Berge" betont die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag den unverändert hohen Stellenwert des Naturschutzes in Bayern.
Der Vorsitzende des Umweltausschusses Alexander Flierl betont:
"Diese künstliche Empörung hat keinerlei Bezug zur Realität vor Ort. Bayerns Natur steht seit Jahrzehnten unter starkem Schutz und daran wird sich mit uns auch nichts ändern. Beim Dritten Modernisierungsgesetz geht es nicht darum, Schutzgebiete abzuschaffen oder die Natur bedenkenlos wirtschaftlichen Interessen zu opfern. Wir wollen unnötige Bürokratie abbauen und Regeln so gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger verständlich und für die Behörden umsetzbar sind - und das gerade ohne den Umwelt- oder Naturschutz zu schwächen. Im Übrigen ist es ein sehr ungewöhnliches Vorgehen, dass SPD und Grüne im Landtag eine fraktionsinterne Veranstaltung durchführen und diese als offizielle Anhörung bezeichnen, obwohl der entsprechende Antrag noch nicht im Umweltausschuss behandelt wurde. Demokratischer Austausch sieht anders aus."
Der tourismuspolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Thomas Holz ergänzt:
"Dass wir jetzt Bürokratie abbauen und die Schwellenwerte an europäisches Niveau anpassen, ist ein richtiger und längst überfälliger Schritt. Man kann nicht immer die Abkehr vom Gold Plating fordern und sich dann drücken, wenn es konkret wird. Auch Skigebiete brauchen Klarheit für ihre Planungen, ohne dass wir den Blick für den Umweltschutz aus den Augen verlieren. Wer glaubt, dass mehr Formulare gleichbedeutend sind mit mehr Umweltschutz, der irrt. Was wir brauchen sind kluge, alltagstaugliche Regeln mit hohen Schutzstandards, aber wenig Bürokratie."
Mit dem Dritten Modernisierungsgesetz, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, setzt Bayern seine Vorreiterrolle beim Bürokratieabbau fort. Die Schwerpunkte liegen diesmal im Zuwendungsrecht, bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, im Immissionsschutzrecht, Brandschutz und Baurecht. Zum Beispiel sollen Verwendungsnachweise für Kleinförderungen bis 10.000 Euro probeweisen entfallen, bei Kommunalförderungen sogar bis 100.000 Euro. Im Naturschutzrecht sollen aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfung für Skipisten erst ab 20 statt bisher 10 Hektar durchgeführt werden müssen bzw. 10 statt bisher 5 Hektar in besonderen Schutzgebieten. Dadurch werden Verfahren gestrafft und deutlich beschleunigt. Die Erlaubnispflicht für Skipisten und damit die inhaltlichen Anforderungen an den Naturschutz bleiben hingegen unverändert. Einer Erlaubnis - und damit einer naturschutzfachlichen Prüfung - bedarf es weiterhin ab 10 Hektar bzw. 5 Hektar in Schutzgebieten.
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