Im Verfahren der ehemaligen Credit-Suisse-Aktionäre gegen die UBS nach Art. 105 FusG hat das Handelsgericht in Zürich verfügt, dass ein gerichtliches Gutachten zum Wert der Credit Suisse per 19. März 2023 zu Fortführungswerten einzuholen ist - ein wichtiger Zwischenerfolg für die klagenden Aktionäre. Zudem widerspricht UBS CEO Sergio Ermotti in öffentlichem Interview der Argumentation der UBS, die CS sei zum Zeitpunkt der Übernahme wertlos gewesen.
Zwischenerfolg für die Klägerseite Über den SASV: Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) setzt sich für Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt sowie die Förderung und Durchsetzung von Anlegerrechten in der Schweiz ein. Er bezweckt die schutzwürdigen Agenden von Anlegern in Bezug auf Geldanlagen wahrzunehmen und sie hierbei auch bei der Durchsetzung ihrer gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zu unterstützen. Ziel ist es, für gute Corporate Governance und Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt zu sorgen. Der SASV ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Emittent/Herausgeber: Schweizerischer Anlegerschutzverein Schlagwort(e): Unternehmen Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. |
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