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Thema heute:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Droht neue Abmahnwelle für Webseiten?
Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) droht zum 28.06.2025 eine neue Abmahnwelle. Sind Webseiteninhalte nicht z.B. durch gut lesbare Schriftgrößen, ausreichende Kontraste und Alternativtexte für Bilder und - Achtung: einfache Sprache - so zugänglich, dass alle sie wahrnehmen können, werden Bußgelder von bis zu 100.000 € fällig.
Was der Gesetzgeber an dem korrekten Namen "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze" für leichte Sprache hält, bleibt allerdings sein Geheimnis. Das sieht auch der aus den Medien bekannte Koblenzer Rechtsanwalt Franz Obst so:
Franz Obst:
Es ist halt wie bei Juristen üblich. Juristen sind kaum in der Lage, normales Deutsch zu reden; und dann ist es so, dass zwar Hunderte von Juristen die Gesetze konzipieren, dementsprechend kompliziert sind die auch ausgestaltet, aber der normale Durchschnittsbürger versteht von dem Juristenkauderwelsch kein Wort, und das führt dann dazu, wie jetzt auch hier bei diesem speziellen Gesetz, dessen Name ja schon radebrechend ist, das Betreiber von kleinen Unternehmen, die dieses Gesetz auch betrifft, in der Regel überhaupt keine Chance haben, nur den Hauch von dem zu verstehen, was im Gesetz steht, wenn sie nicht ansatzweise bisschen Jura mitbekommen haben.
Haben die Inhaber kleiner Unternehmen, für die eigentlich eine Ausnahme gilt, überhaupt Chancen, das zu erkennen?
Franz Obst:
Ob man das für diesen Gesetzestext auch erwarten darf, wage ich wirklich zu bezweifeln. Der juristische Laie wird es kaum verstehen, er hat schon die Überschrift nicht verstanden, schon gar nicht, wenn man sich noch die von der EU eigentliche Gesetzesüberschrift vor Augen führt, und nach der groben Lektüre der Webseite möglicherweise wird er sofort alles vom Netz nehmen, weil er gar nichts mehr versteht. Und da es eben aus meiner Sicht auch der große Fehler des Gesetzgebers, denn wenn der Gesetzgeber es wirklich ernst meinen würde mit der Barrierefreiheit, dann käme sofort an allererster Stelle: >> Dieser Gesetzestext betrifft nur Unternehmen, die größer sind als 2 Million € Jahresumsatz und mehr als zehn Beschäftigte haben.
Mit der "Scharfschaltung" des Gesetzes am 28. Juni 2025 dürfte dennoch eine Flut von Abmahnungen auch und besonders bei diesen Kleinstunternehmen eintrudeln, die diese in Unkenntnis der Rechtslage möglicherweise auch bezahlen werden. Sie sollten daher auf ihrer Webseite den Hinweis platzieren, dass sie eben nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen.
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