Wien (www.fondscheck.de) - Ende Februar entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth, dass die vom ZBI-Fondsmanagement selbst gewählte Risikoeinstufung für den offenen Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI (ISIN DE000A2DMVS1/ WKN A2DMVS) nicht zutreffend ist und daher nicht verwendet werden darf, so die Experten von "FONDS professionell". ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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