Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 24. Juni 2025, zum Zweck der Revision des Sachwalterrechts den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie weiterer Gesetze verabschiedet.
Das geltende Sachwalterrecht trat am 1. Januar 2011 in Kraft und entspricht nicht mehr zur Gänze den Bedürfnissen der Praxis, weshalb eine Anpassung in Einzelpunkten angezeigt erscheint. Hinzu kommt, dass Liechtenstein am 18. Dezember 2023 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat. Im Vorfeld dieser Ratifizierung wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches in Bezug auf das geltende Sachwalterrecht Verbesserungspotential bzw. gesetzlichen Anpassungsbedarf feststellte.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag soll nunmehr eine teilweise Revision des geltenden Sachwalterrechts durchgeführt werden, indem einerseits punktuelle Änderungen, die sich aus der bisherigen Praxiserfahrung ergeben haben, vorgenommen werden. Andererseits sollen die im Rechtsgutachten empfohlenen Anpassungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
justiz@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100932831
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Das geltende Sachwalterrecht trat am 1. Januar 2011 in Kraft und entspricht nicht mehr zur Gänze den Bedürfnissen der Praxis, weshalb eine Anpassung in Einzelpunkten angezeigt erscheint. Hinzu kommt, dass Liechtenstein am 18. Dezember 2023 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat. Im Vorfeld dieser Ratifizierung wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches in Bezug auf das geltende Sachwalterrecht Verbesserungspotential bzw. gesetzlichen Anpassungsbedarf feststellte.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag soll nunmehr eine teilweise Revision des geltenden Sachwalterrechts durchgeführt werden, indem einerseits punktuelle Änderungen, die sich aus der bisherigen Praxiserfahrung ergeben haben, vorgenommen werden. Andererseits sollen die im Rechtsgutachten empfohlenen Anpassungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.
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