EQS Stimmrechtsmitteilung: STRABAG SE
Beteiligungsmeldung gem §§ 130 bis 134 BörseG 2018 Wien, 24.6.2025 Überblick 1. Emittent: STRABAG SE 2. Grund der Mitteilung: Sonstiges 3. Meldepflichtige Person Syndikat (§ 133 Z 1 BörseG 2018)
4. Namen der Aktionäre: 5. Datum der Schwellenberührung: 21.6.2025 6. Gesamtposition der meldepflichtigen Person
Details 7. Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der Schwelle:
8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person: Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden, beginnend mit der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person:
Datum der Hauptversammlung: - Stimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: - entspricht - Stimmrechten 10. Sonstige Kommentare: Von den im Feld 7A angeführten 70.299.908 Stück Aktien (rund 59,46%), die die in Feld 3 genannten Rechtsträger in Summe halten, sind lediglich 57.000.001 Stück (rund 48,21%) syndiziert und damit wechselseitig gem § 133 Z 1 BörseG 2018 zuzurechnen. Die übrigen 13.299.907 Stück Aktien (rund 11,25%) sind nicht syndiziert und werden daher nicht wechselseitig gem § 133 Z 1 BörseG 2018 zugerechnet. Mit Wirkung vom 21.06.2025 wurde die UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH als übertragende Gesellschaft auf die UNIQA Österreich Versicherungen AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Durch diesen Vorgang hat die UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH (i) an mittelbar gehaltenen Stimmrechten (§ 130 Abs 1 BörseG 2018) die Meldeschwellen von 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten; (ii) einschließlich zugerechneter Stimmrechte (§ 130 und § 133 Z 1 und Z 4 BörseG 2018) die Meldeschwellen von 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten; (iii) an Stimmrechten aus Finanzinstrumenten (B.1) (Vorkaufsrecht) (§ 131 Abs 1 BörseG 2018) die Meldeschwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und (iv) einschließlich der Stimmrechte aus Finanzinstrumenten (B.1) (Vorkaufsrecht) (§ 131 Abs 1 BörseG 2018) die Meldeschwellen von 75%, 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten. Zu den zugerechneten Stimmrechten von rund 24,11% aufgrund des Vorkaufsrechts (B.1): Das seit 23.04.2007 bestandene Core Shareholders Syndikat endete mit Ablauf des 31.12.2022. Trotz Beendigung des Core Shareholders Syndikats bleibt das Vorkaufsrecht der in Punkt 8. Z 1 bis 7 genannten Rechtsträger genannten Rechtsträger solange aufrecht, als diese jeweils zumindest 8,5 % des Grundkapitals des Emittenten besitzen. Da MKAO Rasperia Trading Limited der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17.03.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in der geänderten/ergänzten Fassung (EU-Sanktionsverordnung) unterliegt, gelten zum Vorkaufsrecht die Beschränkungen der EU-Sanktionsverordnung. Die unter Punkt 3. genannten Rechtsträger haben ein Syndikat ohne MKAO Rasperia Trading Limited gebildet. Wien am 24.6.2025 25.06.2025 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | STRABAG SE |
Donau-City-Straße 9 | |
1220 Wien | |
Österreich | |
Internet: | www.strabag.com |
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