Berlin (ots) -
An den Universitätskliniken der Länder kommt es zu massiven Verstößen gegen tarifvertragliche Vereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung. Bei insgesamt 83 Prozent der Ärztinnen und Ärzte findet keine manipulationssichere, elektronische Zeiterfassung nach dem Stechuhr-Prinzip statt, wie es der zwischen Marburger Bund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geschlossene Tarifvertrag TV-Ärzte vorschreibt. Das geht aus einer bundesweiten Befragung von rund 3.500 Ärztinnen und Ärzten an landeseigenen Unikliniken hervor, die der Marburger Bund in der Zeit vom 31. März bis zum 23. April 2025 durchgeführt hat.
Insgesamt arbeiten an den tarifgebundenen Universitätskliniken etwa 20.000 Ärztinnen und Ärzte. Die Universitätskliniken in Hamburg, Berlin, Mainz und Hessen gehören nicht zum Geltungsbereich des TV-Ärzte, dort gelten abweichende Regelungen.
Auf die Frage "Wie wird Ihre Arbeitszeit aktuell erfasst?" geben nur rund 17 Prozent der Befragten an, dass ihre Arbeitszeit tarifvertragskonform "elektronisch und manipulationsfrei" zum Beispiel über ein Zeiterfassungsterminal erfasst wird. Bei knapp 62 Prozent findet lediglich eine digitale Dokumentation statt, zum Beispiel von Soll-Arbeitszeiten in Dienstplanprogrammen, weitere 17 Prozent dokumentieren die Arbeitszeit manuell, also handschriftlich oder in einer Excel-Liste, und bei 4,3 Prozent der Befragten findet gar keine Erfassung statt.
Drei Viertel der Ärztinnen und Ärzte an den tarifgebundenen Unikliniken müssen geleistete Arbeitsstunden, die über die geplante Arbeitszeit hinausgehen, von ihren Vorgesetzten genehmigen lassen. Oftmals wird eine Anerkennung verwehrt, selbst nach Mitteilung an die Vorgesetzten. Rund 60 Prozent der Befragten geben an, dass wöchentlich bis zu zehn Arbeitsstunden nicht erfasst werden. Jeder zehnte erklärt, dass zehn und mehr Stunden pro Woche nicht berücksichtigt und somit nicht vergütet werden - das wären aufs ganze Arbeitsjahr gerechnet bis zu 500 Stunden.
"Es ist ein Skandal, dass die große Mehrheit der Unikliniken mutwillig gegen die Vorschriften im Tarifvertrag verstößt, die eine elektronische Erfassung der gesamten Anwesenheitszeit - abzüglich tatsächlich genommener Pausen - verlangt. Teilweise hat dieser Rechtsbruch den Charakter einer Manipulation mit System. Pro Woche werden Zehntausende von geleisteten Überstunden von Ärztinnen und Ärzten an den Unikliniken nicht anerkannt und folglich auch nicht bezahlt. Es geht hier um mehr als Minutenzählerei. Es geht um Arbeitszeit, die unsichtbar gemacht wird. Um Überstunden, die nicht bezahlt werden. Um Arbeitsschutz, der auf dem Papier steht, aber in der Realität unbeachtet bleibt. Und es geht um Ärztinnen und Ärzte, die mangels ordentlicher Zeiterfassung Höchstarbeitszeitgrenzen überschreiten, weil sie sich ihren Patienten und ihrer Arbeit verpflichtet fühlen. Es darf deshalb auch nicht verwundern, dass viele Ärztinnen und Ärzte diese Praxis an den Unikliniken als Geringschätzung ihrer Arbeit empfinden. Im Interesse dieser Mitglieder werden wir gegen den Rechtsbruch der Arbeitgeber vorgehen. Verträge sind einzuhalten!", sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
Auf den Zusammenhang einer adäquaten Zeiterfassung mit gesetzlichen Höchstgrenzen machte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, aufmerksam: "Eine transparente, elektronische Arbeitszeiterfassung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden. Wer das unterlässt, gefährdet nicht nur die Ärztinnen und Ärzte, sondern auch die Patientensicherheit. Eine zuverlässige elektronische Zeiterfassung ist kein Verwaltungsdetail, sondern aktiver Gesundheitsschutz."
Pressekontakt:
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel. (030) 746846-40
Mobiltel.: 0162 2112425
E-Mail: presse@marburger-bund.de
Original-Content von: Marburger Bund - Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/77282/6062712
An den Universitätskliniken der Länder kommt es zu massiven Verstößen gegen tarifvertragliche Vereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung. Bei insgesamt 83 Prozent der Ärztinnen und Ärzte findet keine manipulationssichere, elektronische Zeiterfassung nach dem Stechuhr-Prinzip statt, wie es der zwischen Marburger Bund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geschlossene Tarifvertrag TV-Ärzte vorschreibt. Das geht aus einer bundesweiten Befragung von rund 3.500 Ärztinnen und Ärzten an landeseigenen Unikliniken hervor, die der Marburger Bund in der Zeit vom 31. März bis zum 23. April 2025 durchgeführt hat.
Insgesamt arbeiten an den tarifgebundenen Universitätskliniken etwa 20.000 Ärztinnen und Ärzte. Die Universitätskliniken in Hamburg, Berlin, Mainz und Hessen gehören nicht zum Geltungsbereich des TV-Ärzte, dort gelten abweichende Regelungen.
Auf die Frage "Wie wird Ihre Arbeitszeit aktuell erfasst?" geben nur rund 17 Prozent der Befragten an, dass ihre Arbeitszeit tarifvertragskonform "elektronisch und manipulationsfrei" zum Beispiel über ein Zeiterfassungsterminal erfasst wird. Bei knapp 62 Prozent findet lediglich eine digitale Dokumentation statt, zum Beispiel von Soll-Arbeitszeiten in Dienstplanprogrammen, weitere 17 Prozent dokumentieren die Arbeitszeit manuell, also handschriftlich oder in einer Excel-Liste, und bei 4,3 Prozent der Befragten findet gar keine Erfassung statt.
Drei Viertel der Ärztinnen und Ärzte an den tarifgebundenen Unikliniken müssen geleistete Arbeitsstunden, die über die geplante Arbeitszeit hinausgehen, von ihren Vorgesetzten genehmigen lassen. Oftmals wird eine Anerkennung verwehrt, selbst nach Mitteilung an die Vorgesetzten. Rund 60 Prozent der Befragten geben an, dass wöchentlich bis zu zehn Arbeitsstunden nicht erfasst werden. Jeder zehnte erklärt, dass zehn und mehr Stunden pro Woche nicht berücksichtigt und somit nicht vergütet werden - das wären aufs ganze Arbeitsjahr gerechnet bis zu 500 Stunden.
"Es ist ein Skandal, dass die große Mehrheit der Unikliniken mutwillig gegen die Vorschriften im Tarifvertrag verstößt, die eine elektronische Erfassung der gesamten Anwesenheitszeit - abzüglich tatsächlich genommener Pausen - verlangt. Teilweise hat dieser Rechtsbruch den Charakter einer Manipulation mit System. Pro Woche werden Zehntausende von geleisteten Überstunden von Ärztinnen und Ärzten an den Unikliniken nicht anerkannt und folglich auch nicht bezahlt. Es geht hier um mehr als Minutenzählerei. Es geht um Arbeitszeit, die unsichtbar gemacht wird. Um Überstunden, die nicht bezahlt werden. Um Arbeitsschutz, der auf dem Papier steht, aber in der Realität unbeachtet bleibt. Und es geht um Ärztinnen und Ärzte, die mangels ordentlicher Zeiterfassung Höchstarbeitszeitgrenzen überschreiten, weil sie sich ihren Patienten und ihrer Arbeit verpflichtet fühlen. Es darf deshalb auch nicht verwundern, dass viele Ärztinnen und Ärzte diese Praxis an den Unikliniken als Geringschätzung ihrer Arbeit empfinden. Im Interesse dieser Mitglieder werden wir gegen den Rechtsbruch der Arbeitgeber vorgehen. Verträge sind einzuhalten!", sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
Auf den Zusammenhang einer adäquaten Zeiterfassung mit gesetzlichen Höchstgrenzen machte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, aufmerksam: "Eine transparente, elektronische Arbeitszeiterfassung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden. Wer das unterlässt, gefährdet nicht nur die Ärztinnen und Ärzte, sondern auch die Patientensicherheit. Eine zuverlässige elektronische Zeiterfassung ist kein Verwaltungsdetail, sondern aktiver Gesundheitsschutz."
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