Mainz (ots) -
Die VRFF Die Mediengewerkschaft war von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz verklagt worden. Nachdem ver.di in dieser Instanz verloren hatte, hatte sie Rechtsbeschwerde gegen den Mainzer Beschluss eingereicht - und verzichtet nun doch auf ein Revisionsverfahren.
ver.di hatte im Sommer 2024 vor dem Landesarbeitsgericht Mainz die Einleitung eines Beschlussverfahrens beantragt, damit das Gericht feststelle, die VRFF, eine Mediengewerkschaft, sei nicht tarifzuständig für die Beschäftigten in der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (MA RLP). Das LAG war dem nicht gefolgt und hatte die Beschlussanträge von ver.di zurückgewiesen.
Eine Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gegen den Beschluss des Mainzer Gerichts war jedoch möglich; diese reichte ver.di im April 2025 dann auch ein. Nun hat die Dienstleistungsgewerkschaft diese Rechtsbeschwerde jedoch zurückgezogen. Somit besteht juristisch kein Zweifel mehr daran, dass die Mediengewerkschaft VRFF auch in der Medienanstalt Rheinland-Pfalz legitimiert ist, Tarifverträge für ihre Mitglieder abzuschließen.
Hintergrund für die ver.di-Anträge war gewesen, dass sich im Dezember 2023 eine VRFF-Betriebsgruppe in der Medienanstalt mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein neu gegründet hatte. Denn die damals seit zwei Jahren andauernden Tarifverhandlungen von ver.di mit der Medienanstalt waren ergebnislos verlaufen; die frisch gegründete Betriebsgruppe der VRFF hatte dann mit der MA RLP im Januar 2024 einen Tarifvertrag abgeschlossen.
Da die MA RLP nicht nur Kontrollbehörde für Medien ist, sondern auch Bürgerprojekte im Bereich Medien unterstützt, durch die Zurverfügungstellung von Technik und Knowhow die Herstellung von Programmen ermöglicht, auch dafür erforderliche Bewegtbilder produziert und in Medienberufen ausbildet, ist die Mitgliedschaft der Beschäftigten in der Mediengewerkschaft VRFF durch die VRFF-Satzung mehr als berechtigt. Das hatte das Landesarbeitsgericht in Mainz in seiner Begründung bekräftigt und die Tarifzuständigkeit der VRFF für die MA RLP bestätigt.
"Wir begrüßen sehr, dass ver.di die Rechtsbeschwerde zurückgezogen hat, denn wir sind uns sicher, dass auch das Bundesarbeitsgericht festgestellt hätte, dass eine Mediengewerkschaft in einem Medienunternehmen zum Aushandeln von Tarifverträgen berechtigt ist", erklärt Stefan Rettner, stellvertretender Bundesvorsitzender der VRFF.
Hintergrund:
Die VRFF Die Mediengewerkschaft e.V. gehört zum dbb beamtenbund und tarifunion und vertritt die Interessen der Beschäftigten in der Medienbranche. Die Gewerkschaft setzt sich ein für faire Arbeitsbedingungen, unabhängigen Journalismus und eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Pressekontakt:
VRFF die Mediengewerkschaft
Christiana Ennemoser
Tel: 0160-94648656
Fax: 06131-338152
E-Mail: presse@vrff.de
Original-Content von: VRFF die mediengewerkschaft, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/172390/6063133
Die VRFF Die Mediengewerkschaft war von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz verklagt worden. Nachdem ver.di in dieser Instanz verloren hatte, hatte sie Rechtsbeschwerde gegen den Mainzer Beschluss eingereicht - und verzichtet nun doch auf ein Revisionsverfahren.
ver.di hatte im Sommer 2024 vor dem Landesarbeitsgericht Mainz die Einleitung eines Beschlussverfahrens beantragt, damit das Gericht feststelle, die VRFF, eine Mediengewerkschaft, sei nicht tarifzuständig für die Beschäftigten in der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (MA RLP). Das LAG war dem nicht gefolgt und hatte die Beschlussanträge von ver.di zurückgewiesen.
Eine Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gegen den Beschluss des Mainzer Gerichts war jedoch möglich; diese reichte ver.di im April 2025 dann auch ein. Nun hat die Dienstleistungsgewerkschaft diese Rechtsbeschwerde jedoch zurückgezogen. Somit besteht juristisch kein Zweifel mehr daran, dass die Mediengewerkschaft VRFF auch in der Medienanstalt Rheinland-Pfalz legitimiert ist, Tarifverträge für ihre Mitglieder abzuschließen.
Hintergrund für die ver.di-Anträge war gewesen, dass sich im Dezember 2023 eine VRFF-Betriebsgruppe in der Medienanstalt mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein neu gegründet hatte. Denn die damals seit zwei Jahren andauernden Tarifverhandlungen von ver.di mit der Medienanstalt waren ergebnislos verlaufen; die frisch gegründete Betriebsgruppe der VRFF hatte dann mit der MA RLP im Januar 2024 einen Tarifvertrag abgeschlossen.
Da die MA RLP nicht nur Kontrollbehörde für Medien ist, sondern auch Bürgerprojekte im Bereich Medien unterstützt, durch die Zurverfügungstellung von Technik und Knowhow die Herstellung von Programmen ermöglicht, auch dafür erforderliche Bewegtbilder produziert und in Medienberufen ausbildet, ist die Mitgliedschaft der Beschäftigten in der Mediengewerkschaft VRFF durch die VRFF-Satzung mehr als berechtigt. Das hatte das Landesarbeitsgericht in Mainz in seiner Begründung bekräftigt und die Tarifzuständigkeit der VRFF für die MA RLP bestätigt.
"Wir begrüßen sehr, dass ver.di die Rechtsbeschwerde zurückgezogen hat, denn wir sind uns sicher, dass auch das Bundesarbeitsgericht festgestellt hätte, dass eine Mediengewerkschaft in einem Medienunternehmen zum Aushandeln von Tarifverträgen berechtigt ist", erklärt Stefan Rettner, stellvertretender Bundesvorsitzender der VRFF.
Hintergrund:
Die VRFF Die Mediengewerkschaft e.V. gehört zum dbb beamtenbund und tarifunion und vertritt die Interessen der Beschäftigten in der Medienbranche. Die Gewerkschaft setzt sich ein für faire Arbeitsbedingungen, unabhängigen Journalismus und eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Pressekontakt:
VRFF die Mediengewerkschaft
Christiana Ennemoser
Tel: 0160-94648656
Fax: 06131-338152
E-Mail: presse@vrff.de
Original-Content von: VRFF die mediengewerkschaft, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/172390/6063133
© 2025 news aktuell